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19.445 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-19

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Umweltschutzgesetz (USG) wird wie folgt geändert:

Art. 10h Abs. 1

Bund und im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Kantone sorgen für die Schonung der natürlichen Ressourcen. Dabei wird die im Ausland verursachte Umweltbelastung mitberücksichtigt.

Begründung

Rund 70 Prozent der Umweltbelastung, welche der Schweizer Konsum verursacht, fällt im Ausland an. Die Schweiz exportiert ihre Umweltbelastung. Damit geht sie auch ein grosses Risiko ein: Die kritischen Rohstoffe werden in Zukunft teurer, die Beschaffung komplizierter. Die Schweizer Wirtschaft gerät so mittel- und langfristig ins Hintertreffen. Im Interesse der Wirtschaft muss deshalb der Schonung der natürlichen Ressourcen ein besonderes Gewicht gegeben werden und dabei die Umweltbelastung im Ausland mitberücksichtigt werden. Je mehr Rohstoffe im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gesammelt und wiederverwertet werden, desto geringer sind die wirtschaftlichen und strategischen Risiken.

Die Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" wurde zum Anlass genommen, um im Rahmen eines Gegenvorschlages verschiedene Anpassungen im USG vorzuschlagen, um bessere Rahmenbedingungen für eine Schweizer Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

Dieser Gegenvorschlag wurde 2015 im Nationalrat abgelehnt. Dabei gingen auch viele Anliegen verloren, welche in Bevölkerung, Wirtschaft und Parlament mehrheitsfähig sind. Aktuellstes Beispiel ist das Verbot des Inverkehrbringens von illegalem Holz. Dieses Anliegen wurde als Teil des Gegenvorschlages abgelehnt und nun aufgrund von zwei Motionen vonseiten der SVP wieder aufgenommen.

Mit dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, ein weiteres mehrheitsfähiges Anliegen für bessere Rahmenbedingungen für eine Kreislaufwirtschaft aufzunehmen, und so die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken. Da dieses Anliegen bereits Teil der Vernehmlassung war und vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist es nun am Parlament, dieses Anliegen per parlamentarische Initiative wieder aufzugreifen.