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19.4492 · Motion · 2019-12-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Preise der Laboranalysen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu senken.

Begründung

In November 2019 hat "Bon à savoir" den Preis der Laboranalysen in der Schweiz mit den Preisen in Frankreich, Österreich und Deutschland verglichen. Diese Analyse kam zu folgendem Schluss:

1. In Schweizer Labors liegen die Preise für die Ferritinspiegel-Bestimmung 2-mal und für kleine Bluttests 18-mal höher als in den Nachbarländern.

2. Schweizer Labors berechnen 95 Franken für die Überprüfung des Chlamydien-Screenings. In Frankreich, Deutschland und Österreich wird die gleiche Leistung für 25,92 Franken bzw. 23,65 Franken und 18,11 Franken erbracht.

Würden in der Schweiz die gleichen Preise wie im benachbarten Ausland abgerechnet, würden sich die potentiellen Ersparnisse für die Prämienzahler der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr belaufen.

Der Bundesrat wird beauftragt, diese Preise zu senken, um die Prämienzahler zu entlasten. Ein so krasser Preisunterschied mit dem Ausland kann nicht ausschliesslich durch die in der Schweiz höheren Kosten für Personal, Miete, usw. gerechtfertigt werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Zudem ist festzustellen, dass 2018 die Laboranalysen gemäss den Zahlen des BAG 1,5 Milliarden Franken gekostet haben. 2010 waren es noch 700 Millionen Franken. Dies entspricht einer Zunahme von 124 Prozent über diese relativ kurze Periode (8 Jahre). Massnahmen, um diese Entwicklung zu bekämpfen, sind dringend notwendig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die letzte Gesamtrevision der Analysenliste (AL) wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Ende 2017 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund der schnellen Entwicklung der medizinischen Labordiagnostik eine erneute Revision der AL unter engem Einbezug der Stakeholder begonnen. Bei der Überarbeitung der Tarifierung der AL gelten dieselben Bedingungen wie für alle anderen Tarife, nämlich, dass gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur zu achten ist. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wird deshalb keine pauschalen Tarifsenkungen vornehmen, sondern den Tarif jeder Analyse neu berechnen. Grundlage für die Bewertung des Tarifs einer Analyse bilden deren Gestehungskosten bei effizienter Erbringung in der notwendigen Qualität.

Der Bundesrat möchte jedoch auch festhalten, dass das Parlament mit der Motion 17.3969 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) den Bundesrat beauftragt hat, Artikel 52 des KVG so zu ändern, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labors künftig - analog TARMED und DRG - durch die Tarifpartner verhandelt werden. Das BAG ist daran, einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten. Nach einer allfälligen Umsetzung der Forderung dieser Motion würde das EDI die Kompetenz verlieren, die Tarife der Laboranalysen festzusetzen.

Aufgrund des technischen Fortschritts und der Automatisation geht der Bundesrat davon aus, dass die differenzierte Überprüfung aller Analysen basierend auf den Vorgaben des KVG gesamthaft zu einer Senkung der Tarife der AL führen wird. Der Bundesrat beantragt deshalb die Annahme der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.