19.4535 · Interpellation · 2019-12-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Hat er Kenntnis über die Anzahl hörsehbehinderter oder taubblinder Kinder und Jugendlicher in der Schweiz?
2. Weiss er, wie sie betreut und unterstützt werden? Wenn ja, wie?
3. Ist für die betroffenen Familien eine kompetente Beratung und Unterstützung sichergestellt?
4. Gibt es nach Einschätzung des Bundesrates Handlungsbedarf auf Bundes- oder Kantonsebene?
Begründung
Gemäss Berichten von verschiedenen Organisationen im Behindertenbereich sind hörsehbehinderte Kinder oder Kinder mit Taubblindheit von pädagogischem Ausschluss bedroht. Erhebungen aus den USA, die einen Anteil von 0,01 Prozent betroffene Kinder und Jugendliche mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung festgestellt haben, lassen vermuten, dass in der Schweiz ungefähr 170 Kinder und Jugendliche vom gleichen Schicksal betroffen sind (im Alter von 0-19 Jahren). Gemäss den Angaben der Organisationen ist die pädagogische Versorgung dieser Betroffenen ungenügend (s. auch Weltbericht des Weltverbandes von Menschen mit Taubblindheit vom September 2018). In der Schweiz scheint nur ein kleiner Teil der Betroffenen überhaupt bekannt zu sein. Zudem wird offenbar erst eine Minderheit der betroffenen Kinder und Familien ausreichend kompetent unterstützt.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Anzahl der hörsehbehinderten oder taubblinden Kinder und Jugendlichen in der Schweiz ist nicht bekannt. Im Rahmen der Invalidenversicherung werden die Begriffe "Hörsehbehinderung" oder "Taubblindheit" nicht verwendet. Im Bildungsbereich werden keine medizinischen Diagnosen verwendet, sondern besondere Bildungsbedürfnisse in den verschiedenen Entwicklungsbereichen wie z.B. Sehen, Hören, motorische Entwicklung, Lernen, geistige Entwicklung. Diese werden allerdings zurzeit nicht statistisch erfasst.
2, 3. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen des Sehens und des Hörens haben je nach Bedarf Anspruch auf einfache und/oder verstärkte sonderpädagogische Massnahmen. Im Vorschulalter sind dies vor allem die heilpädagogische Früherziehung, die Logopädie und/oder die Psychomotoriktherapie. Im Schulalter sind die Unterstützungsmassnahmen heterogener und werden entweder in der Sonder- oder in der Regelschule angeboten. Die Invalidenversicherung kann zudem, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, Massnahmen wie etwa das Bereitstellen von Hilfsmitteln oder Massnahmen zur erstmaligen beruflichen Eingliederung übernehmen. In der Schweiz gibt es verschiedene Einrichtungen, die Leistungen für Personen mit Hörsehbehinderungen erbringen. Weiter setzen sich verschiedene Organisationen für die Anliegen von hörsehbehinderten Personen und deren Angehörigen ein und erbringen Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
4. Die Kombination einer Seh- und einer Hörbehinderung stellt für die betroffenen Personen, deren Umfeld und die Fachpersonen zweifellos eine grosse Herausforderung dar. Auf verschiedenen Ebenen stehen unterstützende Massnahmen zur Verfügung. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise auf spezifischen Handlungsbedarf gerade für diese Personengruppe vor. In der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung sind jedoch Massnahmen vorgesehen, die es erlauben, künftig Kinder und ihre Familien insbesondere bei komplexen gesundheitlichen Einschränkungen enger zu begleiten.
Antwort des Bundesrates.