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Missachtung des Gesetzes und des Volkswillens. Die Eidgenössische Migrationskommission will den illegalen Aufenthalt von abgewiesenen Asylsuchenden legalisieren

19.4545 · Interpellation · 2019-12-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In ihrem jüngsten Bericht - der kürzlich in der Presse veröffentlicht wurde - schlägt die Eidgenössische Migrationskommission (EMK) vor, dass abgewiesene Asylsuchende, die sich aber immer noch illegal in der Schweiz aufhalten, einen Ausweis erhalten sollen, der die Illegalität des Aufenthalts aufhebt.

Ein solcher Vorschlag zielt eindeutig darauf ab, den illegalen Aufenthalt von Wirtschaftsflüchtlingen, bei denen kein Asylgrund vorliegt und deren Asylgesuch deswegen abgelehnt wurde, zu legalisieren. Ein solches System belohnt "Scheinflüchtlinge", die sich weigern, das Land zu verlassen, und hat somit zum Ziel, die illegale Einwanderung zu legalisieren. Das ist eine alarmierende Situation, die noch verschärft wird durch Gerichtsurteile, welche Personen, die sich der Förderung der illegalen Einreise in die Schweiz schuldig gemacht haben, de facto entkriminalisieren.

Somit sabotiert die EMK das vom Volk beschlossene Asylgesetz. Der Vorschlag der Kommission würde zudem die illegale Einwanderung in die Schweiz und somit ein "Asyl-Chaos" fördern. Seit in den italienischen Häfen wieder Schiffe mit Wirtschaftsflüchtlingen anlegen dürfen, ist dieses Szenario umso wahrscheinlicher.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat den Vorschlag der EMK, dass abgewiesenen Wirtschaftsflüchtlingen, die sich aber immer noch illegal in der Schweiz aufhalten, anstatt das Land zu verlassen, ein Ausweis ausgestellt wird?

2. Befürwortet der Bundesrat diese Bestrebungen einer eidgenössischen Kommission, den Volkswillen zu missachten und die Illegalität zu belohnen?

3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der Vorschlag der EMK, wenn er denn umgesetzt würde, durch die Legalisierung des illegalen Aufenthalts einen starken Anreiz für die illegale Einwanderung bieten würde?

4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um sicherzustellen, dass abgewiesene Asylsuchende die Schweiz tatsächlich verlassen, statt dass sie illegal im Land bleiben und Nothilfe beziehen?

5. Hat der Bundesrat die Absicht, die Finanzhilfen für jene Länder zu streichen, die sich weigern, illegal in die Schweiz eingereiste Landsleute zurückzunehmen?

6. Wie hoch sind die Kosten, die die EMK jährlich verursacht?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1 bis 3:

Eine glaubwürdige und konsequente Asylpolitik setzt voraus, dass rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende die Schweiz auch tatsächlich verlassen. Die vom Interpellanten erwähnte Empfehlung der EKM, wonach nothilfebeziehenden Personen eine Karte ausgestellt werden soll, die sie als "registriert" ausweist, um bei Personenkontrollen nicht als illegal Anwesende gebüsst zu werden, widerspricht diesem Grundsatz. Zudem legt das Ausländer- und Integrationsgesetz fest, dass Ausländerinnen und Ausländer mit der Bewilligung für einen Aufenthalt in der Schweiz in der Regel einen Ausweis erhalten (vgl. Art. 41 Abs. 1 AIG; SR 142.20). So können sich Asylsuchende bis zum Abschluss des Verfahrens in der Schweiz aufhalten und erhalten einen Ausweis N. Nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid wird ihnen dieser Ausweis entzogen und sie müssen die Schweiz verlassen. Die Ausstellung einer Bestätigung wie von der EKM vorgeschlagen, kommt einer generellen Regelung des Aufenthaltes für alle Betroffenen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgelehnt wurde, gleich. Dies lehnt der Bundesrat ab, da dies zu einer Zunahme von unbegründeten Asylgesuchen in der Schweiz führen und die Bereitschaft abgewiesener Asylsuchender zur freiwilligen Ausreise erheblich schmälern würde. Zudem würde dies zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von abgewiesenen Asylsuchenden gegenüber anderen ausländischen Personen führen.

Zur Frage 4:

Die Förderung der freiwilligen Ausreise bei rechtskräftig abgelehnten Asylgesuchen mittels Rückkehrhilfe steht im Vordergrund. Bleiben die Bemühungen erfolglos, können die Kantone zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs Zwangsmassnahmen anordnen. Die Zahl der pendenten Rückführungen der Betroffenen hat in den letzten Jahren u.a. aufgrund der verbesserten Zusammenarbeit mit einzelnen Herkunftsstaaten abgenommen. Das SEM ist bestrebt, die Zusammenarbeit mit den Kantonen beim Wegweisungsvollzug weiter zu verstärken und insbesondere zur Lösung von schwierigen Einzelfällen beizutragen sowie weitere Verbesserungen bei der Rückübernahme durch Herkunftsstaaten anzustreben. Bei der freiwilligen Rückkehr ist das Rückkehrhilfe-Angebot in den Bundeszentren mit der Neustrukturierung erhöht worden und neu degressiv ausgestaltet (Art. 74 Abs. 5 Asylverordnung 2; SR 142.312). Wer sich rasch für eine freiwillige Rückkehr entscheidet, erhält damit die erhöhten Leistungen.

Zur Frage 5:

Der Bundesrat unternimmt alle Anstrengungen, um die Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten zu verbessern, bei denen die Rückübernahme nicht zufriedenstellend funktioniert. Er fördert Synergien zwischen der Migrationspolitik und anderen Bereichen der Aussenpolitik. Zudem hat er sich wiederholt dagegen ausgesprochen, die internationale Zusammenarbeit der Schweiz (IZA) an die Kooperationswilligkeit ausländischer Regierungen im Rückübernahmebereich zu koppeln (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Thomas Aeschi 19.4074).

Zur Frage 6:

Die Kosten für die EKM betragen insgesamt rund 1.5 Mio. CHF pro Jahr.

Antwort des Bundesrates.

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