19.459 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-20
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesgesetzgebung wird wie folgt geändert:
Bundesverfassung
Art. 116
...
Abs. 5
Der Bund legt Grundsätze fest über die Harmonisierung der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen durch die Kantone.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Art. 131a (Unterhalt des Ehegatten/der Ehegattin)
Abs. 1
Die Kantone regeln die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt der berechtigten Person, wenn die verpflichtete Person ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Der Betrag der Vorschüsse ist so zu bemessen, dass er das Existenzminimum der berechtigten Person deckt.
...
Art. 293 (Unterhalt des Kindes und/oder des Partners oder der Partnerin)
...
Abs. 2
Die Kantone regeln die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt des Kindes, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Der Betrag der Vorschüsse ist so zu bemessen, dass er das Existenzminimum des Kindes deckt. Die Dauer der Bevorschussung richtet sich nach dem gültigen und vollstreckbaren Unterhaltstitel.
Begründung
In der Schweiz sind Einelternfamilien besonders armutsgefährdet, wie der Bericht des Bundesrates zum Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut gezeigt hat. Eine Erklärung dafür liegt in den sehr grossen Unterschieden zwischen den Kantonen, was die Alimentenbevorschussung betrifft. Diese Bevorschussung ist dann eine notwendige Massnahme, wenn ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil den Unterhaltsbeitrag für das Kind oder den Elternteil, unter dessen Obhut das Kind steht, nicht ausrichtet.
Der Bericht des Bundesrates "Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso" vom Mai 2011 hat gezeigt, dass nur sieben Kantone eine solche Bevorschussung gewähren, überdies mit sehr unterschiedlichen Beträgen. Um eine grössere Rechtsgleichheit bei den Unterhaltsbeiträgen sicherzustellen, müssen alle Kantone den Ehegattinnen, Ehegatten, Partnerinnen oder Partnern Vorschüsse ausrichten. Vor allem aber müssen diese Vorschüsse das Existenzminimum der Ehegattinnen und Ehegatten wie auch dasjenige der Kinder decken.