19.4622 · Interpellation · 2019-12-20
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Eine engere und stabilere Vernetzung mit Europa ist eine grosse Chance und ein Gewinn für die Schweiz. Die europäische Partnerschaft muss daher zielgerichtet weiterentwickelt und intensiviert werden.
Seit einem Jahr liegt ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU auf dem Tisch, das unseren Unternehmen erlaubt, ihre Produkte und Dienstleistungen auch künftig gleichberechtigt in ganz Europa zu verkaufen. Unsere Hochschulen können damit weiter von europäischen Forschungsprogrammen profitieren und unsere Studierenden behalten den freien Zugang zu europäischen Universitäten. Schliesslich können bei zentralen Themen wie Energie, Börse oder Forschung endlich neue Verträge abgeschlossen werden, die unserem Land neue Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Der Bundesrat schreibt zwar in den Erläuterungen selbst, dass die wesentlichen Verhandlungsziele erreicht wurden. Er will jedoch den Vertrag trotzdem nur dann an das Parlament überweisen, wenn die EU in drei Punkten Hand zu Klärungen bietet (Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie sowie staatliche Beihilfen). Damit droht eine Verzögerung und somit Rechtsunsicherheit für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz, zumal die EU Nachverhandlungen bis anhin kategorisch ablehnt. Ausserdem hat sich mit dem Wechsel an der Spitze der EU-Kommission und dem Wahlsieg der Brexit-Befürworter in Grossbritannien die Ausgangslage für die Schweiz verändert.
Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wann plant der Bundesrat, seine Vorschläge für die Klarstellungen zum Rahmenabkommen dem Parlament vorzulegen?
2. Wie beurteilt der Bundesrat den Fortschritt bei der Ausarbeitung der Klarstellungen?
3. Was spricht gegebenenfalls dagegen, dass der Bundesrat seine Vorschläge für die Klarstellungen zum Rahmenabkommen unverzüglich dem Parlament vorlegt?
4. Was würde nach Ansicht des Bundesrats dafür sprechen, die Gespräche mit der EU von der innenpolitischen Umsetzung des Rahmenabkommens zu trennen?
Stellungnahme des Bundesrates
An seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 bekräftigte der Bundesrat seine insgesamt positive Einschätzung des Entwurfs des institutionellen Abkommens. Damit setzte er gegenüber der Europäischen Union ein positives Zeichen im Hinblick auf dessen Unterzeichnung. Der Bundesrat verlangte Klärungen in drei Bereichen: 1. staatliche Beihilfen, 2. Lohnschutz und 3. Unionsbürgerrichtlinie. Seit dem Sommer 2019, arbeitet er eng mit den Sozialpartnern und den Kantonen zusammen, um intern breit abgestützte Lösungen für die drei noch zu klärenden Punkte zu finden. Bis Ende 2019 fanden zahlreiche Treffen auf politischer, sowie auch auf technischer Ebene statt. Die betroffenen Akteure haben vereinbart, die Vertraulichkeit zu respektieren. Die Arbeiten sind politisch und materiell komplex, und in den drei Bereichen bestehen nach wie vor Differenzen. Der Bundesrat investiert die notwendige Zeit, um gute Lösungen zu erarbeiten. Um eine fundierte Meinungsbildung im Hinblick auf die Volksabstimmung über die Begrenzungsinitiative zu gewährleisten, darf diese Initiative nicht mit der Suche nach Lösungen für das institutionelle Abkommen vermischt werden. Es handelt sich um zwei verschiedene Vorlagen, deren Vor- und Nachteile getrennt beurteilt werden sollen. Deshalb wird der Bundesrat erst nach der Volksabstimmung über die Begrenzungsinitiative zu den Lösungsvorschlägen für die drei noch zu klärenden Punkte Stellung nehmen und danach das Gespräch mit der Europäischen Union suchen.
Das Parlament wird durch die aussenpolitischen Kommissionen regelmässig über die Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie über den Stand der internen Arbeiten informiert. Im Hinblick auf die Gespräche mit der EU wird der Bundesrat die aussenpolitischen Kommissionen zu gegebener Zeit auch über seine Haltung in Bezug auf die drei zu klärenden Punkte informieren. Der Bundesrat sieht vor das institutionelle Abkommen nur zu unterzeichnen, wenn zufriedenstellende Lösungen für diese drei Punkte gefunden worden sind. In diesem Fall wird er gemäss dem Genehmigungsverfahren für völkerrechtliche Verträge eine Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten. Die Botschaft wird auch die Angaben zur innerstaatlichen Umsetzung des Abkommens enthalten.
Antwort des Bundesrates.