19.5027 · Fragestunde. Frage · 2019-03-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bei Medikamenten-Engpässen können Spitäler und Ärzte/Ärztinnen Medikamente aus dem Ausland importieren.
Haben Krankenkassen allfällige Mehrkosten zu vergüten, wenn:
- Spitäler von Grosspackungen auf kleinere umstellen müssen?
- auf Medikamente mit 20 Prozent statt 10 Prozent Selbstbehalt gewechselt werden muss?
- Oder haben die Patienten und Patientinnen den höheren Selbstbehalt zu übernehmen?
- Oder kann der Rezept-Vermerk "nicht substituieren" das vermeiden?
Stellungnahme des Bundesrates
Spitäler und Ärzte sind angehalten, auch bei der Verschreibung von Arzneimitteln und der Auswahl der verschriebenen Packungsgrösse die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Ist aufgrund eines Engpasses nur eine teurere Packung verfügbar, so sind die Versicherer trotzdem verpflichtet, diese Packung zu vergüten, sofern sie in der Spezialitätenliste aufgeführt ist. Die Versicherten müssen sich auch dann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligen, wenn sie aufgrund eines Lieferengpasses auf ein entsprechendes Arzneimittel wechseln müssen. Zum Schutz der Versicherten berücksichtigt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jedoch auch die Markterhältlichkeit der einzelnen Arzneimittel. Arzneimittel werden grundsätzlich nur dann mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent belegt, wenn auch austauschbare Arzneimittel mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent auf dem Schweizer Markt erhältlich sind. Nur wenn aus medizinischen Gründen zwingend ein bestimmtes Arzneimittel abgegeben werden muss, gilt der Vermerk "nicht substituieren". In diesem Fall müssen sich die Versicherten auch bei Arzneimitteln mit erhöhtem Selbstbehalt nur mit 10 Prozent an den Kosten beteiligen. Ein solcher Vermerk gilt jedoch nicht bei einem Lieferengpass.