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20.1061 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat auf folgende Fragen Antwort zu geben:

1. Hat der Bundesrat das Vertrauen auch in diese Branche verloren, bevor die Wintersaison beginnt? Im Sommer wurde der Beweis erbracht.

2. Zusätzliche Massnahmen, Förderleistungen senken, zusätzliche Abstände mit Masken, keine Selbstbedienung in Restaurants - wo sind da die Beweise der Ansteckung?

3. Besteht dabei nicht die Gefahr übermässig zu reagieren und die finanzielle Situation vieler Bergregionen unnötig noch zu verschärfen?

4. Das System in der Schweiz, dass die Kantone Verschärfungen vornehmen können, hat sich bewährt. So muss es doch auch in der EU sein - jedes Land nach Situation seine entsprechenden Massnahmen. Ist der Bundesrat bereit, die Position so gegenüber der EU zu vertreten?

5. Sind wir mittlerweile nicht im Bereich angekommen, wo nicht mehr der Ansteckungsbereich massgebend ist, sondern damit schwer politisiert wird, und der Wille, verhältnismässige Lösungen zu suchen immer mehr schwindet?

Die Bergbahnen haben sich mit Schutzkonzepten gut der Situation entsprechend angepasst und Vorbereitet.

Die Mitteilung von Seite Bundesrat auf druck der EU die Auflagen zu verschärfen ohne Not Erstaunt.

In den Bergregionen ist die Zusammenarbeit des Tourismus Gewerbe und Landwirtschaft das Fundament der Wertschöpfung.

Wenn ein Bereich Probleme hat Trift es letztlich alle.

Gerade die Landwirtschaft aber auch zum Teil das Gewerbe finden beim Tourismus wichtige Arbeitsplätze die enorm wichtig sind um das Einkommen zu optimieren.

Oder überhaupt eines zu haben.

Wenn heute im Berggebiet Arbeitsplätze verloren gehen wird es schwer sein diese wieder zu schaffen.

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2., 3. und 5. Der Bundesrat begrüsst, dass die Betreiber von Skigebieten Schutzkonzepte ausgearbeitet haben. Diese stellen eine gute Grundlage für die Durchführung des Wintertourismus während der Pandemie dar. Die aktuelle epidemiologische Lage kann aber nicht mit der Situation im Sommer verglichen werden. Die Fallzahlen sind um ein vielfaches höher, die Spitäler stark ausgelastet und das Pflegepersonal erschöpft. Es ist bekannt, dass Ansteckungen dort stattfinden, wo viele Menschen eng gedrängt aufeinandertreffen, was in Skigebieten an einzelnen Stellen (z.B. in Gondelbahnen oder Warteräumen) der Fall ist. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat am 4. Dezember 2020 national einheitliche Vorgaben für den Wintersport festgelegt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein Skitourismus wie in früheren Jahren nicht möglich ist. Er ist bestrebt, bei der Abwägung der wirtschaftlichen Interessen mit jenen des Gesundheitsschutzes einen für alle Seiten gangbaren Weg zu finden.

4. In der EU fällt der Schutz der öffentlichen Gesundheit grundsätzlich in die nationale Kompetenz ihrer Mitgliedstaaten. Verschiedene europäische Länder überlegen sich daher, unter welchen Umständen Wintersport mit der aktuellen epidemiologischen Lage vereinbart werden kann. Die Schweiz tauscht sich diesbezüglich mit diesen Ländern aus. Die EU hat das Thema Wintersport mit der Schweiz nie aufgenommen. Es ist das Ziel des Bundesrats, die Öffnung der Skigebiete über die Festtage zu ermöglichen, falls die epidemiologische Situation es erlaubt. Die Entscheide des Bundesrates vom 4. Dezember 2020 sind Ausdruck dieses Willens. Diese Position wird auch gegen Aussen vertreten.

Antwort des Bundesrates.

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