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20.1062 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wie man der Presse entnehmen konnte, plant Bundesrat Berset einschneidende Massnahmen für die Skigebiete. Scheinbar will man hier mit verschiedenen Ellen messen. Der Wintertourismus ist für das Alpenland Schweiz von grösster Bedeutung. Die Skidestinationen haben sich den ganzen Sommer hindurch minutiös auf die bevorstehende Wintersaison vorbereitet. Die Gesundheit der Menschen stand bei dieser Planung immer im Vordergrund.

Meine Fragen:

1. warum will der Bundesrat die Kapazität der Bergbahnen massiv einschränken?

2. Wo ortet der Bundesrat einen Unterschied zwischen einem vollen Tram in der Stadt und einer vollen Gondel im Skigebiet?

3. Wenn die Kapazität der Bahnen beschränkt werden, gibt es dafür umso längere Warteschlangen vor der Bahn. In der Kälte stehend. Ist dies der Eindämmung des Virus förderlich?

4. Eine Vorreservierung in dieser Dimension ist mit der heutigen Technik nicht möglich? Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Problem?

5. Wenn sich weniger Leute geordnet auf den Skipisten aufhalten, wird es viel mehr Leute abseits der Pisten haben (heisst Schneeschuhlaufen etc) Dies führt zu grossen Problemen für die Wildtiere. Wie nimmt der Bundesrat dazu Stellung?

6. Wenn der Bundesrat den Bahnen massive Kapazitätsbeschränkungen auferlegt, wird dies zu massiv weniger Touristen in den sonst schon strukturschwachen Bergregionen der Schweiz führen. Wieso wird hier

mutwillig und einseitig der Skitourismus kaputt gemacht.

7. Der Bundesrat hatte den ganzen Sommer über Zeit. Warum wird jetzt diese hüst und hott Aktion

durchgeführt?

8. Wer kontrolliert und sanktioniert allfällige Verstösse gegen die geplanten Beschränkungen?

Stellungnahme des Bundesrates

1., 2. und 7. Es ist das Ziel des Bundesrats, die Öffnung der Skigebiete über die Festtage zu ermöglichen, falls die epidemiologische Situation es erlaubt. Die Entscheide des Bundesrates vom 4. Dezember 2020 sind Ausdruck dieses Willens. Angesichts der hohen Fallzahlen, hat er Mindestanforderungen an die Schutzkonzepte einheitlich festgelegt. In den geschlossenen Transportmitteln (wie Seilbahnen, Zahnradbahnen und Gondelbahnen, nicht aber Sesselbahnen und Skilifte) dürfen nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Bei der Ansteckung mit Covid-19 gilt folgender Grundsatz: Das Übertragungsrisiko steigt bei engem Kontakt mit einer infizierten Person. Im Vergleich zum öffentlichen Verkehr sind die Abstände in voll ausgelasteten Seilbahnen geringer. Seilbahnen sind das Verkehrsmittel mit der höchsten Personendichte. Der Bundesrat hat ferner auch Massnahmen ergriffen, um die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu verkleinern. Namentlich sind hier die Home-Office-Empfehlung oder der Fernunterricht an Universitäten zu erwähnen.

3. und 6. Grosse Menschenansammlungen, namentlich in Wartebereichen, müssen während der Pandemie vermieden werden. Die Erarbeitung und Umsetzung adäquater Massnahmen sind deshalb zwingend. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Betreiber der Skigebiete solche Massnahmen umsetzen können. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein Skitourismus wie in früheren Jahren nicht möglich ist. Er ist bestrebt, bei der Abwägung der wirtschaftlichen Interessen mit jenen des Gesundheitsschutzes einen für alle Seiten gangbaren Weg zu finden.

4. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Betreiber der Skigebiete die bestmögliche Lösung für die Umsetzung der Vorgaben finden. Ob eine Vorreservierung mit den von ihnen genutzten Ticketingsystemen kompatibel ist, entscheiden sie.

5. Schneesport abseits von markierten Pisten, Loipen und Routen setzt Wildtiere in der Tat stark unter Druck. Die übermässige Störung der im Winter besonders ruhebedürftigen Wildtiere führt zu energiezehrenden Fluchten, zur Abdrängung in den sensiblen Gebirgswald, und oft zum Tod von geschwächten Wildtieren. Der Bundesrat empfiehlt deshalb den Kantonen und Wintersportdestinationen, den Zugang zu den sensiblen Lebensräumen der Wildtiere gemäss dem Art. 4ter der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV, SR 922.01) durch die Ausscheidung von Wildruhezonen zu schützen. Diese können auch temporärer Natur sein und empfehlenden Charakter haben, was ein rasches und pragmatisches Handeln ermöglicht. Zudem würde es der Bundesrat begrüssen, wenn sich die Wintersportbranche bei den vom BAFU unterstützten Sensibilisierungskampagnen "Respektiere deine Grenzen" und "Respect Nature" engagieren würden.

8. Die Betreiber der Skigebiete sind verpflichtet, die Einhaltung der Massnahmen gegenüber Gästen zu überwachen, sie zu instruieren und bei einer allfälligen Nicht-Einhaltung einzuschreiten. Die Kantone sind verpflichtet, die Regeln zu kontrollieren. Werden wesentliche Probleme festgestellt, sind die Skigebietsbetreiber zu ermahnen. Dauern die Missstände an, muss die Bewilligung entzogen werden.

Antwort des Bundesrates.