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Die Emissionen von Flugreisen auch für Mitglieder des Bundesrates reduzieren

20.3026 · Motion · 2020-03-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, bei Reisezeiten unter sechs Stunden analog den Bundesangestellten künftig normalerweise den Zug bzw. öffentliche Verkehrsmittel statt dem Flugzeug zu nehmen.

Begründung

Der Bundesrat hat im Dezember 2019 den "Aktionsplan Flugreisen" als Teil des Klimapakets verabschiedet, was erfreulich ist. Das Ziel ist, die CO2-Emissionen aus Flugreisen der Bundesverwaltung bis 2030 um 30 Prozent zu senken.

Der "Aktionsplan Flugreisen" soll ab Sommer 2020 von allen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung umgesetzt werden. Zur Massnahme "Zug statt Flugzeug" wird die Bundesreisezentrale zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt eine Liste jener Destinationen erstellen, zu denen grundsätzlich mit dem Zug angereist werden muss. Vorgeschrieben ist das bei einer Reisezeit von unter sechs Stunden.

Der Bundesrat muss als Regierung Vorbild seiner eigenen Strategie sein und deshalb dieselben Regeln wie sein Personal einhalten. Termine sind entsprechend zu organisieren. Ausnahmen sind selbstverständlich zulässig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich seiner Vorbildfunktion bewusst und hält sich selbstverständlich, wenn immer möglich selber an die Vorgaben, welche er den Bundesangestellten macht. Aufgrund seiner Funktion und Aufgaben, muss der Bundesrat jedoch bei der Organisation seiner Reisen seinem engen Zeitkorsett und dem Sicherheitsaspekt Rechnung tragen. Insbesondere die erforderliche physische Präsenz in den parlamentarischen Kommissionen und während der Session schränken den Planungsspielraum für Dienstreisen stark ein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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