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20.312 · Standesinitiative · 2020-05-29

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Stand Solothurn ersucht die Eidgenössischen Räte, die rechtlichen Bestimmungen zu erlassen, damit im Zivilstandswesen kostendeckende Gebühren verrechnet werden können.

Begründung

Der Bund legt die Gebührentarife für die Beurkundungsverfahren im Zivilstandswesen fest. Diese Beurkundung von Zivilstandsereignissen - z. B. Kindsanerkennungen, Eheschliessungen, Namenserklärungen - führen die Behörden in den Kantonen durch. Die Verfahren sind komplexer geworden, beispielweise als Folge des neuen Namens- und Sorgerechts, welche seit wenigen Jahren in Kraft getreten sind.

Die durch den Bund festgelegten Gebührentarife liegen weit unter den tatsächlichen Kosten der Verwaltungsverfahren im Zivilstandswesen. Davon ist nicht nur der Kanton Solothurn betroffen, sondern alle Kantone. Daher sollen die Eidgenössischen Räte mit einer Standesinitiative aufgefordert werden, die entsprechenden Bestimmungen anzupassen. Ziel müssen kostendeckende Tarife sein.