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20.3277 · Interpellation · 2020-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Kontext der Gewährung von Garantien für die Fluggesellschaften im Zuge der COVID-19-Krise hat der Bundesrat auf Anfrage der Medien bestätigt, dass die Klimaziele des Bundesrats unverändert gelten. Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext zur Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie lauten die bundesrätlichen Klimaziele im Bereich der Luftfahrt, und wo sind sie festgehalten?

2. Im Klimaabkommen von Paris ist der Flugsektor ausgeklammert. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Bundesrat diesen bei seinen Klimazielen mitberücksichtigt?

3. Das CO2-Gesetz sieht eine Ticketabgabe vor. Erachtet der Bundesrat diese Ticketabgabe als ausreichend, um die nötigen Emissionseinsparungen zu erreichen, um seine Klimaziele einzuhalten?

4. Setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Corsia (mit der Baseline 2020) wie geplant umgesetzt wird?

5. Falls nicht, welche konkreten Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um im Flugsektor Emissionen zu senken?

6. Gehört zu diesen Massnahmen auch die Reduktion der Flugbewegungen?

7. In welchen internationalen Gremien setzt sich der Bundesrat für eine Berücksichtigung der Luftfahrt beim Klimaschutz und entsprechenden Massnahmen ein? Gibt es in diesen Gremien Überlegungen, Flugbewegungen, die kürzer als 1000km sind, auf die Schiene zu verlagern?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1) und 2)

Der internationale Flugverkehr ist - übereinstimmend mit den internationalen Abkommen (Kyoto-Protokoll, Übereinkommen von Paris) - nicht im Verminderungsziel enthalten und wird daher im Treibhausgasinventar separat ausgewiesen. Nach Auffassung des Bundesrates muss die Luftfahrt - wie alle anderen Wirtschaftssektoren - ihren Beitrag zum übergeordneten Ziel leisten, die globale Erwärmung unter der kritischen Schwelle von 2 bzw. 1,5 Grad zu halten. Dies bedingt eine ausgeglichene Klimabilanz (Netto-Null Ziel), die der Bundesrat für die Schweiz bis 2050 anstrebt.

Der Bundesrat unterstützt die Klimaziele der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), ab 2020 ein CO2-neutrales Wachstum sowie eine jährliche Steigerung der Treibstoffeffizienz um 2 Prozent anzustreben. Darüber hinaus sind inneuropäische Flüge seit dem 1. Januar 2020 in den Emissionshandel integriert. Dessen Emissionsobergrenze wird ab 2021 jährlich um 2,2 Prozent sinken. Die Umsetzung dieser Ziele ist Teil des ICAO Aktionsplans zur Reduktion der CO2-Emissionen der Schweizer Luftfahrt und Bestandteil der Strategie Nachhaltige Entwicklung des Bundes 2016-2019.

Zu 3), 5) und 6)

Die Flugticketabgabe, die das Parlament bei der Beratung des CO2-Gesetzes zusätzlich zum Emissionshandel für Flüge innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz und zum Carbon Offsetting Redcution Scheme for International Aviation (CORSIA) eingebracht hat, bewegt sich in der Bandbreite von 30 bis 120 Franken. Das genügt nicht, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen. Neben technischen Massnahmen, die Effizienz der Fluggeräte zu steigern, und operationellen Massnahmen, den Flugbetrieb zu optimieren, ist vor allem der vermehrte Einsatz nachhaltiger erneuerbarer Flugtreibstoffe erfolgsversprechend. Ziel der Klimapolitik ist die Verminderung der Treibhausgasemissionen. In Bezug auf die Flugbewegungen ist der Luftverkehr in erster Linie darauf ausgerichtet, die Anbindung der Schweiz zu gewährleisten. Gleichzeitig ist aber eine Reduktion der Flugbewegungen als mögliche Reaktion der Passagiere und der Fluggesellschaften auf die klimapolitisch bedingten Mehrkosten nicht ausgeschlossen.

Zu 4) und 7)

Für den zivilen Luftverkehr ist aufgrund seiner globalen Ausrichtung insbesondere die ICAO zuständig. Diese verfolgt beim Klimaschutz eine Viersäulen-Strategie: (1) Technische Weiterentwicklung und Standards für effizientere Flugzeuge, (2) Infrastruktur und Flugbetrieb, (3) Nachhaltige Flugtreibstoffe aus erneuerbaren Quellen und (4) CO2-Kompensation. Letztere stützt sich auf CORSIA, das ein CO2-neutrales Wachstum nach 2020 anstrebt. Die Schweiz nimmt neben 87 weiteren Staaten an der Pilotphase teil. Aufgrund des massiven Einbruchs des Flugverkehrs im Zuge der Corona-Krise hat der ICAO-Rat Ende Juni 2020 beschlossen, die Berechnung der zu kompensierenden CO2-Menge für die Pilotphase allein auf das Jahr 2019 abzustellen. Ob der verpflichtenden Phase ab 2026 weiterhin die beiden Bezugsjahre 2019 und 2020 zugrunde liegen sollen, wird die ICAO an ihrer nächsten Generalversammlung im Herbst 2022 entscheiden.

Zudem unterstützt die Schweiz die Bestrebungen der Europäischen Kommission vor dem Hintergrund des Green Deals, den internationalen Schienenpersonenverkehr auch gegenüber dem Luftverkehr auf Strecken bis 800 km zu fördern. Sie hat ein entsprechendes politisches Statement interessierter Staaten vom Juni 2020 unterzeichnet und engagiert sich aktiv bei den laufenden Folgearbeiten.

Verschiedene Bahnunternehmen in Europa arbeiten daran, internationale Angebote weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch Nachtzugsangebote.

Antwort des Bundesrates.