20.3529 · Postulat · 2020-06-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die zunehmende Nutzung der Telearbeit infolge der Corona-Krise durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und im Rahmen anderer Arbeitsverhältnisse darzulegen.
Es ist auch die Möglichkeit zu prüfen, einen "Arbeitsvertrag für Telearbeit" im Privatrecht zu schaffen, d. h. die Telearbeit nur im Arbeitsvertrag zu regeln und die jeweiligen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festzulegen.
Begründung
Die Telearbeit hat in den letzten Monaten stark zugenommen und geht mit gesellschaftlichen Erwartungen (bezüglich Umwelt, Familienleben usw.) einher. Waren es in der Schweiz im Jahr 2001 erst 181 000 Angestellte, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichteten, so ist ihre Anzahl 2015 auf 697 000 angestiegen. Mit dem Coronavirus wird sich dieser Trend noch verstärken. Das birgt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl Chancen als auch Risiken. Es ist dringend an der Zeit, diese Art des Arbeitsverhältnisses mit einem "Arbeitsvertrag für Telearbeit" zu reglementieren.
Die Telearbeit gilt im Schweizer Recht heute nur als eine Form, wie die Arbeit im Rahmen eines Arbeitsvertrags geleistet werden kann, und nicht als spezieller Arbeitsvertrag. Wie verschiedene Studien zeigen (darunter eine Doktorarbeit an der Universität Neuenburg; Billarant, 2020, Schulthess Verlag), birgt diese Nicht-Anerkennung der Telearbeit als spezielles Arbeitsverhältnis ein reelles, praktisches Risiko. Die Elemente, welche sie zu einer eigenständigen Arbeitsform machen (Arbeit ausserhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers, flexible Arbeitszeiten usw.), könnten dem Arbeitgeber als Rechtfertigung dafür dienen, Angestellte als Selbständige zu betrachten und so die Bestimmungen im Arbeitsvertrag zu umgehen.
Der Bundesrat soll im Rahmen eines "Arbeitsvertrags für Telearbeit" auch die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichteten, klären, weil die Telearbeit den Angestellten einerseits Flexibilität und unbestreitbare Vorteile bietet, andererseits aber auch Schwächen aufweist, die vom Arbeitgeber ausgenutzt werden können (Anrufe und Nachrichten ausserhalb von Bürozeiten, E-Mails jederzeit, auf das Wochenende gelegte Arbeit usw.). Angestellte, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, müssen vor solchen Missbräuchen geschützt werden, sie brauchen ihrerseits aber auch Rahmenbedingungen. Hier ist vor allem das Recht auf Abschalten in einer Welt gemeint, in der sich das Berufsleben aufgrund der Telearbeit unvermeidlich mit dem Privatleben vermischt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Telearbeit hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Gemäss Daten des Bundesamtes für Statistik leisteten im Jahr 2019 mehr als eine Million Erwerbstätige zumindest gelegentlich Teleheimarbeit. Während der Coronakrise ermöglichte Telearbeit die Aufrechterhaltung eines wesentlichen Teils der Wertschöpfung und erlangte damit schlagartig grosse Relevanz für eine funktionierende Wirtschaft.
Durch die zunehmende Verbreitung der Telearbeit stellten sich bereits in den letzten Jahren Rechtsfragen zur Flexibilisierung des Arbeitsplatzes. Der Bundesrat hat deshalb am 16. November 2016 den Bericht "Rechtliche Folgen der Telearbeit" publiziert. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich ausreichen, um mit der Telearbeit aufkommende Fragestellungen zu beantworten. Die Telearbeit untersteht wie die Arbeit in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers dem Arbeitsgesetz. Informationsbedarf bestand jedoch hinsichtlich Aspekten des Gesundheitsschutzes, der Arbeitszeitregelung und der Bereitstellung des Materials.
In diesem Zusammenhang hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vergangenes Jahr die Publikation einer Informationsbroschüre zu zentralen Vorkehrungen für Homeoffice veranlasst (Arbeiten zu Hause - Homeoffice; www.seco.admin.ch > Publikationen). Diese zeigt auf, welche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung von Homeoffice beachtet werden müssen und wie diese etabliert werden können. Es werden insbesondere die Faktoren Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Gestaltung des Arbeitsplatzes thematisiert.
Zum rechtlichen Rahmen in Bezug auf das Recht zum Abschalten der Kommunikationsgeräte hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 19.4156 Reynard "Digitale Medien. Recht auf Abschalten" geäussert. Um Erkenntnisse bezüglich gesundheitliche Auswirkungen der Telearbeit zu vertiefen, empfiehlt der Bundesrat das Postulat Wettstein 20.3646 "Gesundheitliche Folgen der Telearbeit berücksichtigen" zur Annahme. Ziel dieses Berichts wäre, den Unternehmen und Arbeitnehmenden bewährte Vorgehensweisen und Präventivmassnahmen im Rahmen der Telearbeit vorzustellen. Diese sollen erlauben, die Chancen dieser Arbeitsform zu nutzen und gleichzeitig potenzielle negative Auswirkungen zu minimieren. Zudem wird der Bundesrat bis Ende 2022 einen Monitoringbericht über die relevanten Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung des Arbeitsmarktes verabschieden. In diesem Bericht wird er auch auf die Entwicklung der Telearbeit und mögliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen eingehen. Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für einen zusätzlichen Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.