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20.3695 · Motion · 2020-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mittels Verordnung festzulegen, dass stofflich verwertbare Anteile von Kunststoffabfällen schweizweit koordiniert und flächendeckend getrennt gesammelt und hochwertig stofflich verwertet werden können.

Begründung

In Sachen Recycling, insbesondere von Glas, Alu, PET oder Altpapier, ist die Schweiz grundsätzlich führend. Doch bei der getrennten Sammlung und Verwertung von Plastikabfällen besteht noch grosses Potential: In der Schweiz werden nur gerade 11 Prozent der entsorgten Plastikabfälle stofflich verwertet, obwohl eine Verwertung von bis zu 31 Prozent möglich wäre.

Gemäss USG müssen Abfälle soweit möglich verwertet werden, insbesondere kann der Bundesrat für bestimmte Abfälle eine getrennte Entsorgung und Verwertung vorschreiben (Art. 30 ff. USG; Art. 12 f. VVEA). Dies sollte auch für Kunststoffabfälle gelten, die - sofern geeignet - selektiv separat gesammelt und zur Schonung der Ressourcen wieder verwertet werden sollten. Die Plastikarten PET, PE, PP, PS und PVC sind grundsätzlich rezyklierbar und damit zur Verwertung geeignet (z.B. Kosmetik- und Putzmittelflaschen; Tiefziehschalen; Folien; Zeitschriftenverpackungen; etc.). Dabei sind sowohl private (primär) als auch öffentliche (subsidiär) Lösungen zu prüfen.

Zudem besteht ein Markt für diese Rezyklate, d.h. die genannten Plastikabfälle können zur Herstellung neuer Produkte (z.B. Plastikboxen und Rohre) verwendet werden. Heute müssen diese Plastikabfälle für die Herstellung der Rezyklate vom Ausland importiert werden (bis zu 40%), da in der Schweiz viel zu wenig Kunststoffe gesammelt werden.

Wie Studien belegen belastet eine stoffliche Verwertung aus ökologischer Sicht die Umwelt immer weniger als die Verbrennung in einer KVA und würde zu einer massgeblichen Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen (CO2) führen. Auch weisen Studien nach, dass Sammelsysteme von gemischtem Kunststoff aufgrund der hohen Sammelqualität auch wirtschaftlich effizient sind. In jüngster Zeit ist zudem eine stetige Verbesserung der Rezyklierbarkeit von Kunststoffabfällen sowie der Aufbereitungsprozesse ersichtlich, was den ökologischen Nutzen stetig erhöht.

Für PET-Getränkeflaschen soll die Separatsammlung wie bisher vom Verein PRS PET-Recycling weiter laufen, da PET aus einer gemischten Plastiksammlung wegen Kontaminationen nicht mehr für das Getränkeflaschenrecycling verwendet werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.