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20.3705 · Motion · 2020-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, institutionelle Investoren mit Sitz in der Schweiz zur Durchführung einer Prüfung der Klimaverträglichkeit ihres Anlagenportfolios zu verpflichten und deren Resultate jährlich pro Finanzinstitut zu veröffentlichen. Damit soll die Transparenz über die Klimaverträglichkeit von Anlagen erhöht und der Wettbewerb für klimafreundliche Anlagestrategien unter den institutionellen Investoren gefördert werden.

Begründung

Bereits seit April 2017 können alle Schweizer Pensionskassen und Versicherungen kostenlos ihre Portfolios aus Aktien und Unternehmensobligationen beim Bundesamt für Umwelt auf ihre Kompatibilität mit dem Temperaturziel des Pariser Klimaabkommens testen lassen. 79 Pensionskassen und Versicherungen, die insgesamt rund zwei Drittel der Vermögen verwalten, sind dieser Einladung bereits 2017 gefolgt.

Auch 2020 wird das Bundesamt für Umwelt wiederum Klimaverträglichkeitstests für Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen sowie neu auch für Vermögensverwalter und Banken anbieten. Um die Wirkung der Klimaverträglichkeitstests zu verstärken, sollten sie jährlich für alle institutionellen Investoren mit Sitz in der Schweiz angeboten und durchgeführt werden. Die Resultate sollten in einem individuellen Rating veröffentlicht werden. Somit werden Unterschiede in der Klimaverträglichkeit für Anlegerinnen sichtbar gemacht, der Wettbewerb unter den verschiedenen institutionellen Investoren gefördert und jährliche Verbesserungen messbar.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 Leitlinien für einen nachhaltigen Schweizer Finanzsektor verabschiedet und dabei seine Absicht bekräftigt, Regulierungen nur subsidiär zu den freiwilligen Anstrengungen der Branche ins Auge zu fassen. Eine erste Erfolgskontrolle bieten die kostenlosen und anonymen Klimaverträglichkeitstests, welche das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Jahr 2020 wiederum anbieten. Ersten Analysen zufolge dürfte die Teilnahme mit insgesamt über 140 Schweizer Pensionskassen, Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltenden wiederum breit und aufgrund der von ihnen verwalteten Geldmittel repräsentativ sein. Die aggregierten Testresultate werden im Herbst 2020 veröffentlicht. Sie werden zeigen, inwieweit Fortschritte erzielt werden. In welchem Masse einzelne Institute ihre persönlichen Resultate freiwillig veröffentlichen, ist ihnen überlassen. Ob weitergehende Massnahmen nötig sind, wird der Bundesrat in seiner Antwort auf das im Herbst 2019 überwiesene Postulat der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung, Energie und Kommunikation (19.3966) "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris" darlegen. Mit dem Erlass einer Teilnahmepflicht zum heutigen Zeitpunkt würde der Bundesrat diesem Bericht vorgreifen. Das in den Tests verwendete und weiterentwickelte Modell - das Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA Tool, https://www.transitionmonitor.com/pacta-2020/) - steht nach der Testrunde wiederum unlizenziert zur Verfügung. Interessierte Investoren können somit weitere Tests auch eigenständig durchführen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.