20.3716 · Interpellation · 2020-06-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
1. Der belarussische Präsident Lukaschenko hat am 22. Mai 2020 erklärt, dass Belarus eigene Raketenwaffen brauche. Die einzig richtige Entscheidung heute im Bereich der Rüstung sei die Entscheidung für Lenkwaffen, denn dies seien Waffen von hoher Präzision. Belarus werde nun prüfen, wie es ein Programm zur Herstellung von hochpräzisen Lenkwaffen und anderen Raketen entwickeln könne.
Kann der Bundesrat die Möglichkeit ausschliessen, dass in Europa heute Lenkwaffen von hoher Präzision stationiert werden?
Wie schätzt er das Risiko der Proliferation von Lenkwaffen ein, zum Beispiel an Belarus, an die Ukraine oder an die Türkei?
Wie gedenkt der Bundesrat gegebenenfalls auf eine solche Proliferation zu reagieren?
2. In seinem Bericht vom 2. Mai 2019 (9. April 2019) zur Bedrohungslage und den Konsequenzen für den Schutz des Luftraumes unterstreicht das VBS die immer grösser werdende Bedrohung, die seit dem Rückzug Russlands und der Vereinigten Staaten vom INF-Vertrag von ballistischen Lenkwaffen ausgeht: "Im Vorfeld [der Ankündigung des Rückzugs] hatte Russland damit begonnen, seine Raketenbrigaden mit Marschflugkörpern auszurüsten, die die INF-Limiten verletzen." 2017 hatte die Expertengruppe "Neues Kampfflugzeug" in ihrem Bericht "Luftverteidigung der Zukunft" noch erklärt: "Die Anzahl Staaten, die solche Waffen von ihrem Territorium aus bzw. von ihren militärischen Einsatzplattformen gegen die Schweiz einsetzen könnten, bleibt trotz zunehmender Proliferation in den vergangenen Jahren äusserst beschränkt. [...] Ballistische Lenkwaffen mit konventionellem Gefechtskopf, die mindestens eine mittlere Reichweite aufweisen, haben aufgrund der geringen Zielgenauigkeit nur eine beschränkte militärische Wirkung."
Was ist die Haltung des Bundesrates gegenüber diesen Einschätzungen?
3. Russland und China haben ballistische Lenkwaffen entwickelt, die von Flugzeugen aus grosser Distanz zum Ziel (mehr als 2000 Kilometer) abgefeuert werden können. Ist eine solche Lenkwaffe einmal abgefeuert, kann sie von Kampfflugzeugen nicht mehr bekämpft werden. Es gibt Länder, die Raketen mit konventionellen Gefechtsköpfen einsetzen zu Zwecken, die dem Einsatz präzisionsgelenkter Munition vergleichbar ist - eine Einsatzform, die bis anhin die Aufgabe von Kampfflugzeugen war.
Wie kann der Bundesrat vor diesem Hintergrund behaupten, dass die neuen Kampfflugzeuge in der Lage sein werden, den Schweizer Luftraum zu schützen. Im Falle eines bewaffneten Konflikts (was schon wenig wahrscheinlich ist) könnten sämtliche Militärflugplätze und Flugzeugkavernen innert weniger Stunden zerstört werden. Wozu dienten in einem solchen Szenario Luxus-Kampfjets?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die zuständigen Stellen des Bundes, insbesondere die Nachrichtendienste, verfolgen die Entwicklung der Bedrohungen und der militärischen Fähigkeiten aufmerksam, einschliesslich die Verbreitung von ballistischen Lenkwaffen und Marschflugkörpern. Nach der Aufkündigung des Vertrags über ein Verbot von Mittelstreckenwaffen (Intermediate-Range Nuclear Forces, INF) dürfen solche Systeme von den ehemaligen Vertragspartnern wieder entwickelt und beschafft werden. Das Risiko der Proliferation und auf lange Sicht der Stationierung solcher Systeme in europäischen Staaten hat sich damit vergrössert.
Die Schweiz engagiert sich schon lange gegen die Proliferation solcher Waffensysteme und -technologien. Als Mitglied des Missile Technologie Control Regimes (MTCR) setzt sich die Schweiz für internationale Regelungen und Massnahmen zur Einschränkung der Proliferation von Trägermitteln für Massenvernichtungswaffen, deren Komponenten und Produktionsmitteln ein. Darüber hinaus hat die Schweiz am 3. Juni 2020 für ein Jahr den Vorsitz des Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCOC) übernommen. Diese politisch verbindliche Transparenz und vertrauensbildende Initiative zielt darauf ab, der Weiterverbreitung von Trägersystemen für Massenvernichtungswaffen entgegenzuwirken.
2. Mit der Aufkündigung des INF-Vertrages 2019 hat sich langfristig das Risiko der Verbreitung sowohl von Marschflugkörpern als auch von ballistischen Lenkwaffen mittlerer Reichweite (1000-3000 km) in Europa erhöht. Der vom Interpellant erwähnte "Bericht zur Bedrohungslage und den Konsequenzen für den Schutz des Luftraums" vergleicht die Einschätzungen der Bedrohungslage der Jahre 2016 (Sicherheitspolitischer Bericht) und 2017 (Bericht Luftverteidigung der Zukunft) mit den Einschätzungen der Bedrohungslage aus dem Jahr 2019 und kommt dabei zu folgendem Schluss (Kapitel 4, S.18-19):
" Materiell scheint deshalb aus Sicht der Bedrohungsanalyse der Entscheid, mit neuen Kampfflugzeugen und einem bodengestützten System zur Luftverteidigung die Mittel für den Schutz des Luftraumes zu erneuern und längerfristig zu erhalten, nach wie vor richtig. Die negativen Entwicklungen der internationalen Sicherheitslage in den letzten zwei Jahren und die zeitlichen Verhältnisse für diese Beschaffungsprojekte erhöhen den Handlungsbedarf sogar noch."
3. Kampfflugzeuge können gegen ein breites Spektrum von Bedrohungen eingesetzt werden. Sie sind aber nicht dazu gedacht, ballistische Lenkwaffen im Flug zu bekämpfen. Die Abwehr ballistischer Lenkwaffen mittlerer bis grösserer Reichweite (1000-5500 km) liegt grundsätzlich ausserhalb der Möglichkeiten der meisten Staaten. Diese Aufgabe lässt sich in Europa nur in einem multinationalen Verbund erfüllen, wie beispielsweise das von den USA geführte Abwehrsystem der Nato. Eine Beteiligung der Schweiz an diesem System wäre jedoch mit der Neutralität nicht vereinbar.
Aufgrund der absehbaren Bedrohungen ist die Kombination von neuen Kampfflugzeugen und einem System zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite am besten geeignet, die Bevölkerung der Schweiz und die Infrastrukturen, die zum Funktionieren von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat erforderlich sind, wirksam zu schützen und zu verteidigen. Dies bestätigen die aktuellen Analysen zur Bedrohungslage.
Antwort des Bundesrates.