20.3717 · Interpellation · 2020-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
In den letzten Jahren/Jahrzehnten haben sich verschiedenen Projekte der Zusammenarbeit zwischen Staat, Forschung und der Wirtschaft im energiepolitischen Bereich etabliert und bewährt (sog. Public-Private-Partnership (PPP) ). Trotzdem und trotz des Interesses der Wirtschaft und NPOs diese Zusammenarbeit weiterzuführen oder sogar auszubauen, ist immer wieder zu hören, dass das BFE diese Aufgaben vermehrt zu sich zieht oder seine Kontroll- und Administrationsaufgaben im Vollzug erhöht.
1. Ist es aus Sicht des BFE zutreffend, dass vermehrt ein Insourcing von Projekten stattfindet und das Controlling des Vollzugs vermehrt durch BFE-Personal gemacht wird?
2. In welchen Fällen haben sich PPPs bewährt, in welchen nicht? Wieso wird beispielsweise bei SWEET die Programmleitung neu direkt beim BFE gemacht? Wieso wird die Umsetzung von Zielvereinbarungen für die Reduktion von CO2-Emissionen nicht mehr als Gesamtpaket an private Organisationen der Wirtschaft übergeben, sondern in einzelne Pakete aufgespalten, die beim BFE kontrolliert werden?
3. Wie stellt das BFE sicher, dass ein gesundes Kosten-Nutzen-Verhältnis bei BFE-intern geführten Projekten besteht? Wie und durch wen wird entschieden, welche Projekte gesamthaft an Dritte (Wirtschaft, Forschung, NPOs) vergeben werden sollen und welche nicht?
4. Wie ist das Verhältnis zwischen internen Ausgaben des BFE (Personal, Arbeitsplätze, Administration,...) zu den Ausgaben für Aufträge an Dritte und zu ausbezahlten Subventionen für Energieförderprojekte? Wie hat sich dieses Verhältnis seit 1990 entwickelt?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1:
Mit der Motion 16.3399 Bigler "Wissen in der Bundesverwaltung sichern" wurde der Bundesrat beauftragt, die Ausgaben für die Vergabe von externen Beratungsmandaten zu reduzieren. Das Bundesamt für Energie (BFE) setzt die Motion 16.3399 teilweise durch die interne Abwicklung von Projekten und beim Controlling des Vollzugs um. So greift das BFE vermehrt auf interne Ressourcen zurück, um seinen externen Beratungsaufwand zu reduzieren und das Wissen im Amt zu sichern. Unabhängig davon hat das BFE überall dort, wo es für den Vollzug zuständig ist und entsprechende Aufträge vergeben hat, mit einem geeigneten Controlling sichergestellt, dass von Dritten vorgenommene Aufgaben korrekt durchgeführt werden (vgl. Art. 67 des Energiegesetzes [EnG]; SR 730).
Zur Frage 2:
In welchen Fällen sich Public Private Partnerships (PPP) bewährt haben kann im Rahmen dieser Antwort nicht verallgemeinert festgehalten werden.
Beim Zuwachs der internen Ressourcen für das Programm SWEET (SWiss Energy research for the Energy Transition) handelt es sich um eine Verlagerung der Ressourcen von Innosuisse zum BFE, welche in Absprache mit dem SBFI und Innosuisse erfolgte. Ausschlaggebend für die Ressourcenverschiebung war, dass das BFE als für die Energiestrategie zuständiges Fachamt, direkten Einfluss sowohl auf die Zielvorgaben der vorgesehenen Ausschreibungen als auch auf den Evaluationsvorgang hat. Mit den Strukturen der Innosuisse wäre dies nicht gegeben. Zudem ermöglicht dies eine enge Koordination mit den übrigen Förderinstrumenten des BFE.
Die Leistungen im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen werden, wie bisher, beinahe ausschliesslich durch die Privatwirtschaft erbracht. Auf dem Energieberatungsmarkt, der ein Volumen von mehreren hundert Millionen Franken aufweist, sollen im Rahmen der vom Bund zu vergebenden Aufträge verschiedene Anbieter partizipieren können. Zudem soll das Zielvereinbarungssystem gemäss der Motion FDP-Liberale Fraktion 15.3543 "Bürokratieabbau in der CO2- und Energiegesetzgebung. Einheitliche Rahmenbedingungen für den Vollzug von Zielvereinbarungen" vereinheitlicht und vereinfacht werden. Deshalb ist es sinnvoll und notwendig, einen Teil der Leistungen, wie z. B. die IT-Lösung, von einem externen Anbieter entwickeln zu lassen. Damit wird nicht zuletzt auch die Gleichbehandlung aller Unternehmen, die eine Zielvereinbarung abschliessen wollen, sichergestellt.
Zur Frage 3:
Das BFE verfolgt keine explizite Sourcing-Strategie. Die Projekte werden laufend im Hinblick auf die Umsetzung der Motion 16.3399 evaluiert. Es wird jeweils in der Linie geprüft, ob das Wissen in der Bundesverwaltung langjährig gesichert werden soll oder ob die Massnahme effizienter und zweckmässiger durch die Mandatierung Externer erfolgen kann. Bei EnergieSchweiz wurden die Agenturleistungen vermehrt durch interne Projekte ersetzt, da die Kosten eines Projekts dadurch tiefer ausfallen.
Zur Frage 4:
Eine Aussage über die Entwicklung seit 1990 ist nur beschränkt möglich, da sich die Zahl und Art der Aufträge aufgrund von Ein- und Auslagerungen von Aufgaben mehrmals veränderten. Zudem wurde die Finanzberichterstattung in diesem Zeitraum zweimal grundlegend verändert. Der Anteil der internen Ausgaben an den Gesamtausgaben ist jedoch stark gesunken: von 45 Prozent (1990), über 33 Prozent (2000) und 17 Prozent (2010), bis hin zu 2 Prozent (2020). Die Gesamtausgaben sind in dieser Zeitspanne vor allem wegen den Beiträgen im Rahmen des Gebäudeprogramms und der 2018 erfolgten Integration des Netzzuschlagsfonds um insgesamt 3341 Prozent gestiegen, während sich die internen Ausgaben im Vergleich nur um 170 Prozent erhöhten.
Antwort des Bundesrates.