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20.3796 · Interpellation · 2020-06-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, die verhindern, dass Trophäen von Tieren in die Schweiz importiert werden, welche tierschutzwidrig getötet worden sind?

2. Wäre es aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, dass für die Einfuhr von Jagdtrophäen neu zusätzlich die Art der Jagdwaffe angegeben werden muss?

3. Wäre es nicht analog zu den Einfuhrbestimmungen lebender Wildtiere gerechtfertigt, auch für tote Tiere ungeschützter Arten (inkl. Teile davon) eine Einfuhrbewilligung zu verlangen?

4. Wie steht der Bundesrat dazu, in Anbetracht der verschärften Wildereiproblematik ein Importverbot für Jagdtrophäen bedrohter Tierarten zu erlassen?

Begründung

Jährlich werden rund 50 CITES-pflichtige Wildtiere (oder Teile davon) als Jagdtrophäe in die Schweiz eingeführt. Wie hoch die Zahl der Importe von Arten ist, die nicht dem CITES Handelsabkommen unterliegen, ist nicht bekannt. Es ist üblich, dass im Ausland auch mit Waffen gejagt wird, die in der Schweiz richtigerweise verboten sind (Bogen, Lanze etc.). Die Anwendung solcher Waffen kann grosses Tierleid verursachen und ist aus Tierschutzsicht klar abzulehnen.

Rund 1500 Schweizer Hobbyjägerinnen und Hobbyjäger pro Jahr reisen um den Globus, um seltene Tiere zu erlegen und deren Trophäen mit nach Hause zu nehmen. Zahlen besagen, dass in den acht afrikanischen Ländern mit der stärksten Trophäenjagdindustrie nur 1,8 Prozent des Tourismuseinkommens durch Trophäenjagd generiert werden und nur 0,9 Promille des Tourismuseinkommens dem Artenschutz zugutekommen. Dem stehen Landenteignungen, illegale Abschüsse, Tierquälereien sowie Schmuggel unter dem Deckmantel der Trophäenjagd gegenüber. Aufgrund mangelhaften Managements der Wildbestände in vielen Zielländern, Korruption und Wilderei kann die Trophäenjagd nicht gerechtfertigt werden - sie ist meist Teil des Problems! Nashörner und Elefanten durchleben die schlimmste Wildereikrise: Das organisierte Verbrechen hat es auf die Letzten ihrer Art abgesehen. Nur ein totales Handelsverbot für sämtliche Nashorn- und Elefantenprodukte kann diesen Irrsinn noch stoppen. Nicht vertretbar ist auch die Trophäenjagd auf die Grossraubtiere, die von Natur aus selten sind und deren Bestände selbstregulierend sind. Ganz besonders gilt dies für Arten wie den Eisbären oder Geparden, die durch den Verlust ihres natürlichen Lebensraumes bereits stark bedroht sind.

Stellungnahme des Bundesrates

1./4. Der Bundesrat hat sich schon mehrfach zur Thematik von Importverboten zwecks Verbesserung des Tier- und Artenschutzes geäussert. Dabei hat er einseitige Importverbote stets abgelehnt, weil diese die Probleme des Arten- oder Tierschutzes nicht lösen oder diese höchstens marginal entschärfen und zugleich die Gefahr besteht, dass sie lediglich zu einer Verlagerung des Handels in Länder ohne entsprechende Importverbote führen (vgl. z.B. Stellungnahmen zu Motion Chevalley 19.3263 "Jagdtrophäen, die von Tieren nach den Anhängen l-lll CITES stammen. Verbot der Ein- und der Durchfuhr",19.4425 und Motion Aebischer Matthias

"Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte"). Auch das Parlament hat sich im hier betroffenen Themenbereich bereits ablehnend geäussert, so namentlich zur ähnlich gelagerte Motion Trede 15.3736 "Importverbot für Jagdtrophäen" im Jahr 2017.

Nach Auffassung des Bundesrates trägt das CITES-Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES-Übereinkommen; SR 0.453) mit seinen strengen Auflagen für den Handel mit gefährdeten Arten massgeblich zum Schutz dieser Arten bei. Diese Auflagen gelten auch für Jagdtrophäen von Arten, die dem CITES-Übereinkommen unterstellt sind. Der Bundesrat erachtet es daher als wichtig, dass sich die Schweiz weiterhin in den massgeblichen CITES-Gremien für eine Stärkung des Abkommens und seiner Umsetzung sowie generell auf internationaler Ebene für den Arten- und Tierschutz engagiert.

2. Der Bundesrat erachtet die Angabe der Jagdwaffe als nicht zielführend, da sie keine Gewähr dafür bietet, dass ein Tier tatsächlich tierschutzgerecht getötet wurde. Eine Überprüfung der gemachten Angaben wäre zudem kaum möglich und würde somit für den Arten- und Tierschutz keinen nennenswerten Mehrwert bringen.

3. Tiere, die nicht dem CITES-Übereinkommen unterstehen, gelten in Bezug auf den internationalen Handel grundsätzlich als nicht gefährdet. Eine Bewilligungspflicht für die Einfuhr entsprechender Jagdtrophäen, würde somit ohne ersichtlichen Mehrwert für den Artenschutz unverhältnismässigen administrativen Aufwand verursachen.

Antwort des Bundesrates.