20.3798 · Motion · 2020-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen für einen "Swiss Sustainable Development Fund" zu schaffen, welcher die Finanzierung von Grossprojekten zugunsten des Klimaschutzes und dem Erhalt der Biodiversität dient. Gefördert werden sollen insbesondere neue Technologien und grosse Projekte mit hohem Investitionsrisiko, geringen Erfahrungswerten und langen Investitionszeiträumen.
Das Hauptziel des Fonds ist die Minimierung des Risikos, um die Attraktivität für private Investoren zu steigern. Der "Swiss Sustainable Development Fund" soll im Eigentum des Bundes stehen und hauptsächlich durch die Ausgabe von Green Bonds finanziert werden. Dabei handelt es sich um Bundesanleihen, deren Emissionsergebnis für die Einlage in den Fonds und somit für grüne Investitionen zweckgebunden wäre. Erträge würde der Fonds durch den Verkauf von erneuerbarer Energie auf dem Markt sowie mit Beiträgen des Bundes, z.B. für Biodiversitätsleistungen, erzielen. Mit den Erträgen sollen der Betriebsaufwand des Fonds sowie die Zinszahlungen der Green Bonds gedeckt werden.
Begründung
Damit wir die Klimaziele von Paris erreichen und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sicher stellen können, braucht es Grossprojekte zugunsten der Energiewende und des Schutzes von Lebensräumen. Speziell Investitionen in neue Technologien und Projekte mit hohem Risiko, geringen Erfahrungswerten und langen Investitionszeiträumen sind häufig durch hohe Investitionsrisiken und unsichere Erträge gekennzeichnet. Beispiele sind die Entwicklung von Speichertechnologien und von synthetischem Kerosin.
Ausserdem weist die Schweiz sowohl im Bereich der neuen erneuerbaren Energien als auch beim Erhalt der Biodiversität grosse Defizite auf. Zum Beheben des Rückstands der Schweiz beim Zubau von neuen erneuerbaren Energien könnte der Fonds z.B. dazu dienen, in grossem Umfang finanzielle Mittel für grosse PV-Anlagen auf Bauten des Bundes (z.B. auf Verwaltungsgebäuden oder Schallschutzwänden an Autobahnen) zu mobilisieren oder das Gebäudeprogramm zu forcieren. Auch Investitionsprojekte zum Erhalt der Biodiversität könnten durch den Fonds finanziert werden, zumal hier dringender Handlungsbedarf besteht. Nicht zuletzt würde es sich z.B. auch anbieten, mit Hilfe des Fonds Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu finanzieren, z.B. Aufforstungsprojekte oder Prämien für die Verhinderung der Abholzung von Regenwäldern.
Durch die Ausgabe von Green Bonds eröffnen sich für institutionelle Anleger sowie Kleinsparerinnen und -sparer neue nachhaltige Investitionsmöglichkeiten. Der Fonds soll zudem mit privaten Investoren zusammenarbeiten und so zusätzliche finanzielle Mittel mobilisieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Parlament plant im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes (SR 641.71), mit der die Schweiz ihre internationale Verpflichtung gemäss Übereinkommen von Paris umsetzt, einen Klimafonds einzurichten. Dieser soll aus Teilen der CO2-Abgabe auf Brennstoffe der neuen Flugticketabgabe und der neuen Abgabe Allgemeine Luftfahrt sowie aus den Auktionserlösen und Sanktionseinnahmen gespeist werden. Mit den Mitteln des Fonds sollen Massnahmen zu Verminderungen der Treibhausgasemissionen im In- und Ausland sowie zur Vermeidung von klimabedingten Schäden - unter anderem auch an der Biodiversität - finanziert werden. Der Erlassentwurf liesse auch die Etablierung eines renditeorientierten Anlagefonds zu, bei dem der Klimafonds beispielsweise auch bestimmte Ausfallrisiken absichern könnte.
Im Rahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) wird zurzeit geprüft, inwiefern Finanz- und Investitionsentscheide die Biodiversität berücksichtigen und wo noch Lücken zu füllen sind. Im Jahr 2022 wird die Wirkung sämtlicher Massnahmen des AP SBS und der damit verbundenen Pilotprojekte analysiert. Aufgrund dieser Resultate und weiterer nationaler und internationaler Erkenntnisse wird der Bundesrat im Jahr 2023 über die Weiterführung des AP SBS entscheiden.
In seinem Bericht vom 24. Juni 2020 "Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz - Eine Auslegeordnung und Positionierung mit Fokus auf Umweltaspekte" hält der Bundesrat die Schaffung von zusätzlichen Börsensegmenten für nachhaltige Unternehmen und Anlagen auch ohne regulatorische Staatseingriffe für möglich. Einzelne Kantone und Unternehmen nutzen diese Möglichkeit. Die Ausgabe von Green Bonds ist oft nicht die günstigste Art der Kapitalbeschaffung, da Green Bonds tendenziell höher verzinst werden als gewöhnliche Anleihen. Zudem ist mit erheblichen Umsetzungskosten zu rechnen, da zum Beispiel über externe Zertifizierungen und Audits oder Investitionscontrolling die Nachhaltigkeit nachgewiesen werden muss. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die Bildung eines staatlichen "Swiss Sustainable Development Fund" mit der Emission von Green Bonds auf Bundesebene ab. Die Ausgabe von Green Bonds durch private Emittenten wird hingegen im Bericht grundsätzlich begrüsst. Für den Bundesrat stehen jedoch marktwirtschaftliche Lösungen, die Subsidiarität staatlichen Handelns sowie die Schaffung von Transparenz im Vordergrund.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.