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20.3815 · Interpellation · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die EU plant für den Green Deal rund eine Billion Euro zu mobilisieren. Im Zeitraum 2021-2027 will sie jährlich mindestens 100 Milliarden Euro eigene Mittel zum Schutz des Klimas und der Biodiversität beitragen. Die OECD bemängelt in ihrem jüngsten Bericht, dass die Investitionstätigkeit der Schweiz gemessen am Wirtschaftswachstum schrumpft, und empfiehlt der Schweiz, vor allem dort mehr zu investieren, wo grosse Herausforderungen warten, zum Beispiel beim Klimaschutz. Wichtige Ökonomen wie Nicolas Stern von der Oxford University schätzen, dass die Stabilisierung des Klimas und damit der Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung (Energiewende) bis 2050 nur dann rechtzeitig gelingt, wenn weltweit mindestens 2 Prozent des BIP in Energieeffizienz und erneuerbare Energie investiert werden. Die Klimaökonomen gehen davon aus, dass diese Investitionen günstiger sind als die Kosten für die Reparatur klimabedingter Naturkatastrophen und für die Anpassung an eine unkontrollierbare Klimaerhitzung.

Der Bundesrat wird gebeten, mit Hilfe grober Abschätzungen und bestehender Daten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viel müsste in der Schweiz investiert werden, um das Energiesystem Schweiz (ohne Fliegerei) bis 2030 resp. bis 2050 nach heutigem Stand des Wissens weitgehend erneuerbar zu gestalten?

2. Wie viel wurde in der Schweiz (Bund und Kantone grob zusammengefasst) bisher pro Jahr etwa für Klimaschutz-Investitionen ausgegeben und wie verteilte sich die Finanzierung zwischen Erhöhung des Energiepreises (Förderbeiträge aus Stromnetzzuschlag, Gebäudesanierungsprogramm ....), privaten Investitionen, und der Finanzierung aus ordentlichen Steuereinnahmen?

3. Wie viel wird nach Annahme des CO2-Gesetzes (Stand Nationalrat) etwa ausgegeben, und wie verteilt sich die Finanzierung zwischen Erhöhung des Energiepreises (Förderbeiträge aus Stromnetzzuschlag, Gebäudesanierungsprogramm ....), privaten Investitionen, und der Finanzierung aus ordentlichen Steuereinnahmen?

4. Wie hoch ist der Anteil des Bundeshaushaltes der für den Klimaschutz aufgewendet wird?

5. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um wie die EU über eine Erhöhung der Gelder aus ordentlichen Steuermitteln die Investitionen zu Gunsten der Energiewende zu beschleunigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1) Das Bundesamt für Energie (BFE) überarbeitet momentan die Energieperspektiven, die seit den 1970er Jahren eine zentrale quantitative Grundlage für die Energie- und heute auch für die Klimapolitik darstellen. Diese neuen "Energieperspektiven 2050+" gehen unter anderem der Frage nach, wie die Energieversorgung der Schweiz im Einklang mit dem Klimaziel des Bundesrates für das Jahr 2050, die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null zu senken, umgebaut werden muss und welche Investitionen dafür notwendig sind. Dabei werden auch allfällige Kosteneinsparungen durch sinkende Energieimporte aufgrund von Effizienzfortschritten oder der Substitution fossiler Energieträger berücksichtigt. Die Ergebnisse, die Antworten auf die gestellten Fragen liefern, liegen voraussichtlich im Herbst 2020 vor.

Zu 2) Das Gebäudeprogramm hat über die Jahre 2010-2019 insgesamt 2 Milliarden Franken an Fördergeldern - rund 200 Millionen Franken pro Jahr - ausgeschüttet. Damit wurden Mehrinvestitionen von rund 4,15 Milliarden Franken ausgelöst. Die aus dem Netzzuschlag finanzierte Förderung erneuerbarer Energien beläuft sich auf durchschnittlich rund 1 Milliarde Franken pro Jahr (ohne Gewässer-Sanierungen, Förderung der bestehenden Wasserkraft und wettbewerbliche Ausschreibungen). Zur Höhe der dadurch ausgelösten privaten Investitionen liegen keine Untersuchungen vor.

Zu 3) Der Entwurf des CO2-Gesetzes sieht vor, für Massnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstosses in Gebäuden ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, maximal 450 Millionen Franken pro Jahr, in den neu geschaffenen Klimafonds einzulegen. Mit dem neu ab Inkrafttreten des Gesetzes aus dem Klimafonds finanzierten Gebäudeprogramm kann der Bund zudem die kantonalen Beiträge maximal verdreifachen (bisher können die kantonalen Beiträge maximal verdoppelt werden). Die bereitgestellten Bundesmittel bleiben allerdings wie bisher auf 450 Millionen Franken gedeckelt. Mit jährlich 60 Millionen Franken aus den 450 Millionen Franken sowie den von den Kantonen nicht ausgeschöpften Globalbeiträgen, soll der Bund neu zu den kantonalen Förderprogrammen ergänzende Massnahmen fördern können. In den Klimafonds sollen zudem weniger als die Hälfte der Einnahmen aus der neu einzuführenden Flugticketabgabe und der Abgabe Allgemeine Luftfahrt fliessen, um über Bürgschaften und Finanzhilfen klimafreundliche Technologien zu fördern. Der zur Verfügung stehende Betrag wurde auf 500 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Diese Schätzungen wurden allerdings vor dem coronabedingten Einbruch der Flugbewegungen gemacht. Die verfügbaren Mittel dürften daher in den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes voraussichtlich tiefer liegen.

Zu 4) Klimaschutz umfasst gemäss Entwurf des CO2-Gesetzes die Gesamtheit der Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen, zur Erhöhung der Senkenleistungen sowie zur Anpassung an den Klimawandel. Aufgrund dieses breiten Spektrums an Massnahmen, welche von der energetischen Sanierung bundeseigener Bauten über Finanzhilfen an die Kantone zum Beispiel für die Waldwirtschaft oder den Hochwasserschutz bis zu Direktzahlungen in der Landwirtschaft oder konkreten Förderprogrammen gestützt auf das CO2- oder Energiegesetz reicht, ist der Anteil der Bundesausgaben, der den Klimaschutz direkt oder indirekt unterstützt, schwierig zu beziffern.

Zu 5) Der Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Gleichzeitig hat er das UVEK beauftragt, eine daraus abgeleitete langfristige Klimastrategie zu erarbeiten. Sie soll für die einzelnen Sektoren Absenkpfade und mögliche Massnahmen aufzeigen.

Antwort des Bundesrates.