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20.3858 · Motion · 2020-06-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert im Kampf gegen Corona eine risikobasierte Maskenpflicht einzuführen, die insbesondere für die Stosszeiten im überfüllten Öffentlichen Verkehr, in Taxis, im Gesundheitsbereich und in Branchen, in denen Abstand halten nicht möglich ist, gelten soll.

Begründung

Je geringer die eigene Gefährdung eingestuft wird, desto unvorsichtiger wird man. Doch es kann bei einer zweiten Corona-Welle unglaublich schnell gehen. Es gibt Hinweise, dass sogenannte "Superspreader" an einer Party-Nacht oder in einem überfüllten Zug unzählige Menschen anstecken können und dies die Rückverfolgbarkeit fast unmöglich macht. Solche grossflächigen Verbreitungen könnten ein Haupttreiber einer zweiten Welle werden, wenn die Vorsichtsmassnahmen richtigerweise abgebaut werden und der Alltag wieder Einzug hält. Durch die Öffnung der Grenzen und wieder stärker frequentierter Zugverbindungen von und nach Paris, Mailand, München etc. soll Maskenpflicht gleich wie in unseren Nachbarländern eine Selbstverständlichkeit sein. Masken nützen, das ist wissenschaftlich belegt. Deshalb braucht es eine Schutzmaskenpflicht vor allem zu Stosszeiten. Denn es gibt keine Freiheit, andere anzustecken. Ein zweiter Lockdown muss vermieden werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die durch den Bundesrat beschlossenen Massnahmen und die stufenweisen Lockerungen folgen einem risikobasierten Ansatz. Öffentlich zugängliche Einrichtungen müssen über ein Schutzkonzept verfügen, wobei die primären Massnahmen Abstandhalten oder Barrieremassnahmen wie Maskentragen sind. Die Arbeitnehmenden müssen zudem gemäss Arbeitsgesetz vor einer möglichen Ansteckung geschützt werden.

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Einführung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ab 6. Juli 2020 beschlossen. Mit seinem Entscheid reagierte der Bundesrat auch auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Zudem obliegt es den Kantonen, zu prüfen, ob sie in anderen Bereichen ebenfalls eine Maskenpflicht einführen wollen. Verschiedene Kantone haben schon weitergehende Massnahmen beschlossen. Dieses Vorgehen entspricht ganz dem Ansinnen des Bundesrates.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.