20.3861 · Motion · 2020-06-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Löhne der Bundesangestellten ab einem Jahreslohn von 100 000 Franken für die nächsten 2 Jahre um mindestens 5 Prozent zu kürzen.
Begründung
Angesichts der angespannten Situation in der Privatwirtschaft, wo viele ihren Arbeitsplatz verlieren oder vorübergehend nur 80 Prozent verdienen und die Umsätze vieler Firmen einbrechen, fordert diese Motion ein Zeichen der Solidarität in Zeiten der Krise. Die Krise trifft die gesamte Privatwirtschaft mit ihren Arbeitgebern und Mitarbeitern massiv. Das sehr gut verdienende Staatspersonal mit Löhnen ab 100 000 Franken pro Jahr soll damit zur Abfederung der enormen ausserordentlichen Staatsausgaben aus der Corona-Zeit und prognostizierten Mindereinnahmen infolge Wirtschaftskrise beitragen. Alle müssen in den kommenden Jahren den Gürtel etwas enger schnallen. Die Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte dürfen wir nicht einseitig den Steuerzahlern aufbürden. Der Staat selbst darf sich hier nicht ausnehmen. Nur so bleiben wir glaubwürdig und verhindern ungerechte Zustände. Denn bei Löhnen ab 100 000 Franken pro Jahr und ohne unternehmerisches Risiko übernehmen zu müssen stürzt diese symbolische Lohnkürzung niemanden ins Elend. Es wäre lediglich ein Zeichen der Solidarität. Es wird weniger Steuereinnahmen geben und die Sozialkosten werden weiter merklich zunehmen. Zudem gilt es die grosse Neuverschuldung aus diesem Jahr wieder abzuarbeiten. Das müssen wir alle nun gemeinsam tragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat betreibt seit jeher eine massvolle Lohnpolitik. Dabei berücksichtigt er neben der arbeitsmarktpolitischen Situation auch die wirtschaftliche und finanzpolitische Lage. Die jährlichen Lohnabschlüsse des Bundes lagen in den vergangenen zehn Jahren denn auch stets unter dem Mittel aller Branchen.
Für 2021 hat der Bundesrat keine Mittel für generelle Lohnmassnahmen im Voranschlag eingestellt. Die Löhne verharren somit auf dem Niveau des Vorjahres.
Eine Lohnkürzung - wie vom Motionär vorgesehen - lehnt der Bundesrat ab. Grosse Teile der Bundesverwaltung waren in der Corona-Krise besonders gefordert. Eine Lohnkürzung würde von diesen Angestellten kaum verstanden und deren Einsatz in der Krise nicht gerecht. Ferner führte die vorgeschlagene Massnahme dazu, dass in jenen Lohnsegmenten eine Kürzung erfolgt, in denen der Bund gegenüber vergleichbaren Stellen der Privatwirtschaft bereits im Hintertreffen ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.