Lexipedia

20.3874 · Postulat · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandesaufnahme vorzunehmen und darzulegen, wie es für Menschen mit einer Behinderung gegenwärtig um die Zugänglichkeit zum öffentlichen Verkehr bestellt ist. Es soll in diesem Bericht darum gehen, einen Überblick über die Anwendung des Behindertengleichstellungsgesetzes im öffentlichen Verkehr in der Schweiz zu geben, Lücken zu identifizieren und einen Zeitplan vorzulegen, um Mängel so rasch als möglich zu beheben.

Begründung

Die Möglichkeit zur barrierefreien Bewegung ist eine der Grundvoraussetzungen zur Teilhabe am gesellschaftlichenLeben. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist 2004 in Kraft getreten. Gemäss diesem Gesetz muss der öffentliche Verkehr - darunter fallen auch Bahnhöfe und alle Haltestellen für Bus, Tram und Zug - bis spätestens Ende 2023 behindertengerecht sein. Kommunikationssysteme und Billettausgabe müssten seit 2013 behindertengerecht angeboten werden.

Aber 2016 waren nur rund 35 Prozent aller Bahnhöfe für Menschen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei zugänglich. Und laut einer Schätzung des Dachverbands Inclusion Handicap sind 90 Prozent der Bushaltestellen für Menschen mit einer Behinderung nicht barrierefrei zugänglich. Obwohl das Bundesamt für Verkehr zusätzliche Massnahmen ergriffen hat, wird das gesetzlich vorgegebene Ziel, bis 2023 die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, nicht erreicht werden können.

Der 2018 veröffentlichte Bericht "Behindertenpolitik" des Bundesrates bemängelte, dass ein detaillierter Überblick über den Stand der Umsetzung im Bereich des BehiG fehle. Der Entwurf zur Änderung der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) sieht vor, dass die betroffenen Transportunternehmen eine Bestandesaufnahme der behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz vornehmen. Diese Änderung der VböV soll erst im November 2020 in Kraft treten.

Es ist inakzeptabel, dass in der Schweiz Hunderte von Menschen mit einer Behinderung und betagte Menschen regelmässig ihren Zug verpassen oder unter prekären Bedingungen reisen müssen, weil nicht immer Kundenassistentinnen oder -assistenten zur Verfügung stehen oder weil Einrichtungen nicht an die Bedürfnisse dieser Kundschaft angepasst sind. Zu lange wurden diese Probleme nicht angegangen; unsere öffentlichen Verkehrsmittel müssen allgemein zugänglich sein.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit einer fristgerechten Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bewusst. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Transportunternehmen sowie bei Bushaltestellen die Kantone und die Gemeinden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr | Lexipedia | Lexipedia