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20.443 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-11

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Es sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Lärmradargeräten ("Lärmblitzern") analog den Geschwindigkeitsradargeräten geschaffen werden. Verursacherinnen und Verursacher von Fahrzeuglärm sollen mit Lärmradargeräten erfasst und gebüsst werden können.

Begründung

Autoposer hier, rücksichtslose Motorradfahrer da - dröhnende Motoren beeinträchtigen die Wohn- und Lebensqualität vieler Menschen in der Schweiz. Gemäss einer Erhebung des Bundes ist in der Schweiz am Tag jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen (Lärmbelastung in der Schweiz. BAFU 2018:6). Vor allem an den Wochenenden lassen Autoposer ihre Motoren in den Städten aufheulen und entlang der Alpenpässe ist der Motorradlärm oft ohrenbetäubend. Immer wieder kommt es zu Lärmklagen bei der Polizei und in zahlreichen Petitionen in verschiedenen Kantonen werden Massnahmen gefordert.

Zwar halten Strassenverkehrsgesetz und Verkehrsregelnverordnung fest, dass die Lenkenden jede vermeidbare Belästigung durch Lärm zu unterlassen haben (Art. 42 SVG; Art. 33 VGV). Wer durch unangemessene Verwendung seines Fahrzeugs absichtlich vermeidbaren Lärm erzeugt - z.B. durch unnötiges Hochdrehen des Motors, durch Aktivieren eines lärmerzeugenden "Sportmodus" oder unnötiges Herumfahren in Ortschaften - kann von der Polizei verzeigt werden. Die Praxis zeigt aber, dass eine Kontrolle und Ahndung übermässiger Lärmemissionen schwierig und nur mit grossem personellen Aufwand zu bewerkstelligen ist. Als Grund wird seitens Vollzugsbehörden genannt, dass die gesetzlichen Grundlagen nicht vollzugstauglich sind.

In verschiedenen Kantonen (z.B. Aargau, Genf, Waadt, Zürich, Basel-Stadt, Bern) wurden in den Kantonsparlamenten bereits Vorstösse für die Einführung von Lärmblitzern eingereicht. Die Antwort u.a. der Regierungen des Kantons Aargau und Zürich war, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene fehlen würden, um eine beweissichere und überall anwendbare Messmethode zwecks Sanktionierung von unnötigem Fahrzeuglärm einzuführen und anzuwenden. Es sollen deshalb die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um Lärm-Messfallen mit Fotoauslösern analog den Geschwindigkeits-Radarfallen installieren zu können. So könnten Fahrzeuglenker, die unnötigen Lärm verursachen, ohne personellen Einsatz der Polizei erfasst und gebüsst werden. Lärmblitzer hätten - analog den Geschwindigkeitsradargeräten - auch eine nicht zu unterschätzende präventive Wirkung.

Ein Forscherteam der Ecole polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) ist an der Entwicklung eines entsprechenden Geräts, und Tests mit Lärmblitzern wurden bereits erfolgreich in Frankreich und der Schweiz durchgeführt.