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20.4506 · Interpellation · 2020-12-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Anfang Oktober 2020 wurde in Zwingen (BL) ein Munitionsdepot aufgebrochen, aus welchem über hundert Waffen entwendet wurden. Ende Oktober dieses Jahres ereignete sich ein Einbruch auf ein Waffengeschäft in Wallbach (AG), der durch den Ladenbesitzer vereitelt werden konnte. Den Einbrechern gelang die Flucht. Schusswaffen in den Händen von Kriminellen sind nicht tolerierbar.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

1. Stellt der Bundesrat eine Häufung von Einbrüchen in gewerbliche Einrichtungen (Geschäfte, Lager) in denen Waffen gelagert werden oder Entwendungen von Waffen aus Privatem Besitz in den letzten 5 Jahren fest?

2. Wie viele Feuerwaffen aus der Schweiz sind aktuell als verloren oder gestohlen gemeldet, wie viele Feuerwaffen werden jährlich als verloren oder gestohlen gemeldet?

3. Welche Herkunft haben die durch die Schweizer Polizei konfiszierten Waffen, die bei Strafdelikten zum Einsatz kamen?

4. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Einbrüchen oder Überfällen auf gewerbliche und oder private Einrichtungen und der Nähe zur Landesgrenze?

5. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um die Sicherheit bei Diebstahl gefährdeten Waren wie Waffen zu erhöhen, wenn Ja welche?

6. Benötigt es höhere Schutzmassnahmen für die gewerblichen und/oder privaten Einrichtungen, in denen sich Waffen befinden?

7. Hat der Bundesrat Kenntnis darüber, welche Waffen bei Einbrüchen, Überfällen auf Waffenläden benutzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1, 2 und 7: Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht jedes Jahr die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese Statistik stützt sich auf die von den Kantonen und vom Bund bereitgestellten Zahlen über das Auftreten der verschiedenen Straftaten und die von der Polizei erfassten Angaben (z. B. in welchem Kanton und Ort eine Tat begangen oder ob in ein Einfamilien- oder ein Lagerhaus eingebrochen wurde). Die PKS hängt somit von der Datenqualität und der Einheitlichkeit der gelieferten Daten ab. Das BFS hat bislang keine spezielle Analyse veröffentlicht, anhand derer sich die in der Interpellation gestellten Fragen 1 bis 7 beantworten lassen. Bei Einbruchdiebstahl sind die Kantone für die strafrechtliche Verfolgung zuständig. Sie sind indessen nicht dazu verpflichtet, fedpol über ihre Tätigkeiten oder Fälle von Waffendiebstahl zu informieren. fedpol liegen somit keine einschlägigen Informationen vor, um die von der Interpellantin gestellten Fragen zu beantworten. In der Regel erhält fedpol lediglich von Fällen Kenntnis, die einen Auslandsbezug aufweisen und bei denen fedpol die Kantone unterstützt, indem sie deren Aktivitäten mit den ausländischen Behörden koordiniert. Ebenso lassen sich aus den Angaben, die gestützt auf die Meldepflicht gemäss Artikel 26 Absatz 2 des Waffengesetzes (Meldung über abhanden gekommene Waffen an die Polizei; SR 514.54) erfolgen, derzeit leider keine hinreichenden Schlüsse in Bezug auf die gestellten Fragen ziehen.

In den Jahren 2015 bis 2020 wurden der Polizei 3'003 Waffen als in der Schweiz verloren oder gestohlen gemeldet. Im Jahr 2017 hat ein Diebstahl aus einer privaten Sammlung zur Erhöhung der Zahlen geführt.

202020192018201720162015Zahl der als verloren/gestohlen gemeldeten Feuerwaffen585297379756450536

Fragen 3 und 4:

Zurzeit können keine statistisch aussagekräftigen Angaben zur Herkunft von Tatwaffen und zum Deliktbereich gemacht werden. fedpol prüft aktuell, wie bei den Kantonen künftig statistische Daten rund um Tatwaffen erhoben werden können.

Fragen 5 und 6:

Die Sicherheitsmassnahmen, die für die Aufbewahrung von Waffen in Waffenhandlungen zu berücksichtigen sind, regelt die Verordnung des EJPD über die Mindestanforderungen für Geschäftsräume von Waffenhandlungen (SR 514.544.2). Die Kantone sind für den Vollzug und die Einhaltung dieser Bestimmungen zuständig. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Prüfung darüber zu erfolgen hat, ob die derzeit in Waffenhandlungen verlangten Sicherheitsmassnahmen weiterhin ausreichend sind. fedpol ist daran, die erwähnte Verordnung des EJPD zu überarbeiten und darin nötigenfalls zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen vorzusehen. Der Schweizerische Büchsenmacher- und Waffenfachhändlerverband wurde bereits informiert, dass er in diese Arbeiten einbezogen werden soll. Verschärfungen bei der Aufbewahrung von Waffen durch Private sind aktuell nicht geplant.

Alle von Waffenhändlerinnen und Waffenhändlern wie auch privaten Personen zusätzlich ergriffenen Massnahmen, um die Sicherheit von in ihrem Besitz befindlichen Waffen zu verstärken, werden vom Bundesrat begrüsst.

Antwort des Bundesrates.