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20.462 · Parlamentarische Initiative · 2020-09-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass bei Vorliegen des definitiven Wortlauts eines Erlassentwurfs überprüft wird, ob der Titel der Endfassung noch zum Inhalt der Vorlage passt. Wenn dies nicht mehr und nur noch teilweise der Fall ist, soll der Titel vor der Schlussabstimmung im Parlament entsprechend angepasst werden.

Begründung

Heute wird bei Erlassentwürfen, die im Parlament beraten werden (insb. Bundesgesetze), der Titel der Vorlage vor der Beratung festgelegt und in der Folge nicht mehr verändert. In den meisten Fällen ist das unproblematisch. Falls das Parlament aber wesentliche Änderungen vornimmt, kann es dazu führen, dass Titel und Inhalt der Vorlage nicht mehr oder nur noch teilweise übereinstimmen. Das ist insbesondere dann problematisch, wenn ein Referendum gegen ein Gesetz ergriffen wird und es in der Folge zu einer Volksabstimmung kommt.

Ein aktuelles Beispiel ist die Volksabstimmung vom 27. September 2020 über die Änderungen beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Beim Titel der Vorlage und damit auch auf dem Abstimmungszettel ist ausschliesslich von der "Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten" die Rede. Dies, obwohl das Parlament zusätzlich zu den Abzügen für die Kinderdrittbetreuungskosten noch die allgemeinen Kinderabzüge erhöht hat. Und diese Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs hat steuerlich die um ein vielfaches grössere Auswirkung als die Erhöhung der Abzüge für die Kinderdrittbetreuungskosten.

In einem solchen Fall ist es angezeigt, dass die Stimmberechtigten künftig mehr Transparenz erhalten und der Titel der Vorlage vor der Schlussabstimmung noch angepasst wird. Diese Aufgabe könnte der parlamentarischen Redaktionskommission übertragen werden, der Vorstoss lässt aber explizit auch andere Lösungen offen.