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20.4719 · Motion · 2020-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, Projekte zur CO2-Abscheidung und -Sequestrierung zu fördern, damit möglichst zeitnah negative Emissionen im industriellen Massstab durchgeführt werden können.

Begründung

Emissionsminderungen allein genügen nicht mehr, um die Klimaziele von Paris und das Schweizer Klimaziel, den Treibhausgasausstoss bis 2050 auf Netto-Null abzusenken, zu erreichen. Davon gehen auch die im November 2020 erschienenen Energieperspektiven 2050+ aus. Um das Netto-Null-Ziel zu ermöglichen, sind negative Emissionen - die aktive Entnahme und dauerhafte Sequestrierung von CO2 aus der Atmosphäre oder aus Abgasen - unverzichtbar geworden.

Mit negativen Emissionstechnologien (NET) lassen sich schwer oder nicht vermeidbare Emissionen, die auch in der Zukunft noch anfallen werden, kompensieren. Die weltweiten Kapazitäten für die geologische CO2-Rückbindung sind laut IPCC sehr gross. Mindestens 2000 Gt CO2 (zum Vergleich: globale CO2-Emissionen im Jahr 2017: 36 Gt) können sicher- permanent sequestriert werden (IPCC SR 1.5 Kapitel 2.4.2.3). Da NET aufwändige Prozesse darstellen, kommen sie aber nur für schwer substituierbare Prozesse in Frage und erlauben kein Nachlassen bei den Bemühungen, den Treibhausgasausstoss so schnell wie möglich zu senken.

Die Schweiz kann an geeigneten Standorten im Ausland, wo kostengünstige erneuerbare Energien zu Verfügung stehen und geologische Sequestriermöglichkeiten vorhanden sind, CO2 aus der Luft entnehmen. Zudem kann sie im Inland CO2 aus den Abgasen von Punktquellen abscheiden und im In- oder Ausland sequestrieren. Im Ausland getätigte Sequestrierungen stellen keine Klimakompensationen im üblichen Sinn dar, wo das Ausland zugunsten der Schweiz auf Emissionen verzichtet, sondern stellen reale Reduktionen von Emissionen dar. Deshalb darf im Ausland sequestriertes CO2 als inländische Emissionsreduktion verbucht werden.

Die Schweiz ist dank ihrer Forschungs- und Innovationskraft und ihrem bisher aufgebauten Know-how gut aufgestellt, um eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von NETs einzunehmen. Wie der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 18.4211 festhält, müssen die Rahmenbedingungen für die Erforschung und den Ausbau von NET jetzt gesetzt werden, um die Potenziale von NETs auf nachhaltige Weise im In- und Ausland freizusetzen. Mit der Ausschreibung von Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten soll der Bund deshalb die Entwicklung und Einführung von negativen Emissionstechnologien fördern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der am 25. September 2020 angenommenen Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) werden neue Möglichkeiten für die Förderung von negativen Emissionen - d.h. die aktive und dauerhafte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre - geschaffen:

1. Projekte, die inländische CO2-Senkenleistungen erhöhen, etwa im Wald, in Böden, im Untergrund und, wie bisher, in Holzprodukten, können nationale Bescheinigungen erhalten, die an die CO2-Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet werden können;

2. Projekte, die ausländische CO2-Senkenleistungen erhöhen, bspw. mittels mechanischer CO2-Luftfiltrierung und geologischer Speicherung ("Direct Air Capture and Storage" DACCS), können internationale Bescheinigungen erhalten, die ebenfalls an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet werden können;

3. mit dem Klimafonds sollen innovative Klimaschutzmassnahmen, auch im Bereich der negativen Emissionstechnologien (NET), gefördert werden.

Die Bestimmungen werden in der Totalrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung, SR 641.711) konkretisiert, die im Frühling 2021 in die Vernehmlassung gehen wird.

Der Bundesrat anerkennt in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates (18.4211) Thorens Goumaz "Von welcher Bedeutung könnten negative CO2-Emissionen für die künftigen klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein?" den Bedarf, die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Erforschung und den Ausbau von NET möglichst zeitnah festzulegen. Er hat sich in der langfristigen Klimastrategie der Schweiz, die am 27. Januar 2021 verabschiedet wurde, bereits dazu geäussert. Die Motion (20.4063) der FDP-Fraktion "Schluss mit Blackbox - Klimaschutz, Energiesicherheit und Infrastrukturnutzung dank Untergrund-Erforschung" hat ausserdem zum Ziel, die Kenntnisse des Untergrunds auch im Hinblick auf die CO2-Sequestrierung zu verbessern. Der Bundesrat empfiehlt die Motion, die momentan von den Räten behandelt wird, zur Annahme. Der Bundesrat wird sich in der Botschaft zur Gletscherinitiative und deren direktem Gegenentwurf, der den Erlass der Ausführungsgesetzgebung innert fünf Jahren nach dessen Annahme vorsieht, erneut mit der NET-Thematik befassen. Auf der Basis des Berichts in Erfüllung des Postulates Thorens Goumaz wird die Bundesverwaltung federführend durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine "NET-Roadmap" erarbeiten, die im Einklang mit der langfristigen Klimastrategie konkreter aufzeigt, wie die nötigen negativen Emissionen bis 2050 aufgebaut werden können.

Da der Bundesrat das Anliegen der Motionärin bereits in den laufenden rechtssetzenden und konzeptionellen Arbeiten berücksichtigt, erachtet er eine weitere entsprechende Revision des CO2-Gesetzes zu diesem Zeitpunkt nicht als zweckmässig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.