20.4736 · Interpellation · 2020-12-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die demografische Entwicklung und das Wirtschaftswachstum führen dazu, dass die Bedürfnisse bezüglich Mobilität in der Schweiz stark ansteigen werden. Es droht eine Überlastung bei allen Verkehrsarten, vor allem in den Stadtzentren. Dies trifft insbesondere auch auf die Parkplätze zu, und es ist damit zu rechnen, dass es gemessen am Bedarf nicht genügend davon geben wird.
Im Programmteil des Sachplans Verkehr, "Mobilität und Raum 2050", sieht das UVEK vor, dass "Parkplätze in Stadtzentren [...] zu Gunsten von solchen an Verkehrsdrehscheiben aufgehoben [werden]" (S. 31). In seiner Antwort auf meine Frage 20.5898 gab der Bundesrat an, das Ziel des Sachplans sei nicht, die Anzahl Parkplätze insgesamt zu verringern, sondern sie räumlich besser zu verteilen. Verkehrsangebote, die für einen bestimmten Weg die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel ermöglichen - die sogenannte Multimodalität -, sind für die Mobilität in den Städten eine zukunftsträchtige Lösung, das steht ausser Zweifel. Um multimodale Verkehrsangebote zu schaffen, ohne dabei die Bewegungsfreiheit einzuschränken, ist es jedoch von zentraler Bedeutung, dass zuerst alternative und auf die Bedürfnisse zugeschnittene Angebote entwickelt werden, bevor Beschränkungen eingeführt werden. Es ist daher unumgänglich, zuerst die Verkehrsdrehscheiben mit den neuen Parkplätzen zu bauen und erst in einem nächsten Schritt in den Stadtzentren Parkplätze aufzuheben. Sonst besteht das Risiko, dass die Anzahl Parkplätze insgesamt stark verringert wird, ohne dass die Automobilistinnen und Automobilsten für ihren Arbeitsweg eine Alternative haben. Dies würde zu noch grösseren Staus in den Städten führen.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich das UVEK, wenn es den Gemeinden und Kantonen bezüglich Parkplätzen Vorschriften auferlegt?
2. Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass die Anzahl Parkplätze insgesamt nicht abnimmt, gemäss seiner Antwort auf meine Frage 20.5898?
3. Ist der Bundesrat insbesondere der Ansicht, dass jeder im Zentrum aufgehobene Parkplatz durch einen anderen Parkplatz an einer Verkehrsdrehscheibe ersetzt werden müsste?
4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es von zentraler Bedeutung ist, zuerst neue Parkplätze an den Verkehrsdrehscheiben zu schaffen, bevor Parkplätze im Stadtzentrum aufgehoben werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Frage 1
Der Entwurf zum Programmteil des Sachplans Verkehr "Mobilität und Raum 2050" zeigt auf, wo der Bund zukünftig seine Prioritäten setzen möchte. Dazu gehört die intensivere Zusammenarbeit über die Staatsebenen hinweg. Wie vom Interpellanten dargelegt, ist die Bewältigung des Verkehrsaufkommens in den Stadtzentren sehr komplex. Gemeinden, Bund und Kantone müssen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dazu beitragen, dass sinnvolle Lösungen für die Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft gefunden werden. Der vorliegende Sachplanentwurf setzt auf verkehrsträgerübergreifende Nutzung von allen Angeboten und Infrastrukturen, was neben einer guten Vernetzung von unterschiedlichen Mobilitätsformen auch ein adäquates Parkplatzmanagement beinhaltet. Es braucht dazu keine neuen rechtlichen Grundlagen.
Zu den Fragen 2, 3 und 4
Der Bundesrat sieht kein nationales Parkplatzmanagement vor, er möchte aber im Rahmen seiner Mittel und Kompetenzen dazu beitragen, dass Parklätze dort, wo sie im Gesamtverkehrssystem als sinnvoll erscheinen, in genügendem Mass erstellt oder beibehalten werden können. Es ist kein Ziel des Bunderats die Zahl der Parkplätze generell zu reduzieren. Im Moment ist der Bund zusammen mit verschiedenen Kantonen daran, Pilotprojekte und -planungen für Verkehrsdrehscheiben durchzuführen. An diesen Drehscheiben soll auch ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Damit die Verkehrsdrehscheiben eine entlastende Wirkung in den urbanen Räumen haben, muss eine stärkere Bewirtschaftung oder eine Reduktion der Anzahl Parkplätze in den Zentren gut mit der Verfügbarkeit der Parkplätze an den Verkehrsdrehscheiben und Umsteigepunkten abgestimmt und idealerweise gemeinsam geplant werden.
Antwort des Bundesrates.