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20.494 · Parlamentarische Initiative · 2020-12-17

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Der steuerliche Maximalbetrag für die Einzahlungen in die 3. Säule wird auf 15 000 Franken für Arbeitnehmer respektive auf 45 000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben.

Wortlaut

Der steuerliche Maximalbetrag für die Einzahlungen in die 3. Säule wird auf 15 000 Franken für Arbeitnehmer respektive auf 45 000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben.

Begründung

Die 3. Säule gehört zu den Grundpfeilern der Altersvorsorge. Sie soll garantieren, dass der Lebensstandard auch nach der Pensionierung weitergeführt werden kann. Der Staat fördert die persönliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen für Einzahlungen in die 3. Säule. Die Limite hierfür ist jedoch relativ tief. Momentan liegen die Höchstgrenzen bei 6768 Franken für Arbeitnehmer respektive 33 840 Franken für Erwerbstätige ohne BVG. Durch eine Anhebung der steuerlich begünstigen Maximalbeiträge würde die persönliche Altersvorsorge attraktiver und das Schweizerische Rentensystem insgesamt gestärkt.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 16.03.2022

Nationalrat will höhere Einzahlungen in Säule 3a ermöglichen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nach dem Willen des Nationalrats künftig bis zu 15'000 Franken in die Säule 3a einzahlen können - und dafür einen Steuerabzug geltend machen dürfen.

Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative von Erich Hess (SVP/BE) mit 96 zu 85 Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Als Nächstes muss sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) mit der Sache befassen.

Für selbstständige Erwerbstätige ohne Pensionskasse will Hess den Maximalbetrag auf 45'000 Franken pro Jahr erhöhen. Der Berner SVP-Nationalrat argumentierte, der Staat habe ein Interesse daran, dass privat für das Alter gespart werde. Dadurch werde das Schweizer Rentensystem insgesamt gestärkt.

Mit seinem Entscheid folgte der Nationalrat der Minderheit der vorberatenden Kommission. Die Gegnerseite wandte erfolglos ein, gerade das Problem der tiefen Renten von Frauen werde damit nicht gelöst. Die Neuregelung käme vor allem Gutverdienenden zugute. Schon heute zahlten nur etwa zehn Prozent der Bevölkerung jährlich den Maximalbetrag von rund 6800 Franken ein. Zudem würde eine Erhöhung der Maximalbeträge erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehen.

Debatte im Ständerat, 08.03.2023

Keine Zustimmung