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20.5346 · Fragestunde. Frage · 2020-06-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Aus einem NOTAM (LF A2295/20) ist zu entnehmen, dass für die aktivierten Lufträume Bâle TMA Sektoren T1 bis T3 zurzeit kein FIS (Flight Information Service) zur Verfügung steht und nicht benutzt werden können. Freigaben sind nicht möglich.

- Verstösst das "Nichtzurverfügungstellen" von FIS gegen geltendes Recht?

- Welche vertraglichen Abmachungen bestehen?

- Warum kann ein Flughafen exklusiv Luftraum auf Vorrat reservieren?

- Warum ist ein NOTAM über Schweizer Hoheitsgebiet nicht als solches bezeichnet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Sektoren Tango 1 bis Tango 3 in der Nahkontrollzone Basel (TMA Basel) werden von der französischen Flugsicherung bewirtschaftet. Das diesbezügliche NOTAM (Notice to Airmen) wird in der Schweiz nicht publiziert, weil es sich an die französischen Luftraumnutzer richtet. Das BAZL hatte über die Einschränkung der Fluginformationsdienste keine Kenntnis. Das Amt steht mit der DGAC (Französische Luftfahrtbehörde) in Verbindung, um die Hintergründe zu klären. Die Erbringung von Fluginformationsdiensten erachtet das BAZL bei aktivierten T-Sektoren als notwendig. Diese TMA-Sektoren 1 bis 3 werden für die Südanflüge auf die Piste 33 des Flughafens Basel benötigt. Sie werden von der zuständigen französischen Flugsicherung bei Bedarf, d. h. in der Regel wetterbedingt aktiviert. Werden die Tango-Sektoren nicht aktiviert, stehen sie den Sichtflugpilotinnen und -piloten zur Verfügung. Die Flugsicherung aktiviert die Sektoren mit einem zeitlichen Vorlauf, so dass die Sichtflugpilotinnen und -piloten den Luftraum rechtzeitig und sicher verlassen können. Dennoch kann es vorkommen, dass ein aktivierter Sektor schlussendlich nicht genutzt wird. Das BAZL ist sich dessen bewusst und hat in den vergangenen Jahren im Rahmen seiner Möglichkeiten Verbesserungen vorgenommen.