21.3032 · Motion · 2021-03-01
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rückkehr zur Normalität einzuleiten und die Covid-19-Beschlüsse, die als Grundlage des Lockdowns dienen, unverzüglich aufzuheben.
Begründung
Die Covid-19-Beschlüsse des Bundesrats, die als Grundlage des Lockdowns dienen, verstossen in Anbetracht der Folgen, die sie für die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes haben, gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und somit gegen ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip. Weniger schwerwiegende Massnahmen (z.B. Maskenpflicht, Schutzkonzepte etc.) würden den Schutz der öffentlichen Gesundheit genauso gut gewährleisten. Der Bundesrat ist der Bundesverfassung verpflichtet, die in Artikel 5 Absatz 2 fordert, dass staatliches Handeln verhältnismässig sein muss. Wenn die Massnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mehr gesellschaftlichen Schaden anrichten, als sie nützen, sind sie unverzüglich aufzuheben. Andernfalls liegt ein eklatanter Verfassungsbruch vor. Aus diesem Grund muss der Bundesrat die Rückkehr zur Normalität einleiten und die getroffenen Covid-19-Beschlüsse sofort aufheben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Massnahmen des Bundesrates zum Schutz der Gesundheit erfolgen im Rahmen der besonderen Lage, die entsprechenden Voraussetzungen sind in Artikel 6 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) ausgewiesen. In der besonderen Lage hat der Bundesrat die Kompetenz und die Verantwortung, bestimmte Massnahmen, die normalerweise in die Zuständigkeit der Kantone fallen, selbst anzuordnen. Die Kantone werden vorgängig angehört. Das Epidemiengesetz wurde vom Parlament und vom Volk im Jahr 2013 gutgeheissen. Der Übergang von der besonderen Lage in die übliche Kompetenzordnung des Epidemiengesetzes bestimmt sich einzig danach, ob die Voraussetzungen nach Artikel 6 Absatz 1 Epidemiengesetz erfüllt sind (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zu den Motionen 21.3157 Aeschi Thomas und 21.3441 Chiesa).
Der Bundesrat ist sich der Tragweite der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bewusst. Alle Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 müssen immer der Situation angemessen und verhältnismässig erfolgen. Sie werden nicht nur auf Basis der epidemiologischen Lage entschieden, sondern der Bundesrat berücksichtigt in seiner umfassenden Bewertung stets auch die Auswirkung der Massnahmen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft.
An der Sitzung vom 12. Mai 2021 hat der Bundesrat die Strategie für die kommenden Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen (Schutzphase, Stabilisierungsphase, Normalisierungsphase) definiert. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Auch ist die Wirksamkeit der Impfung gegenüber allenfalls auftretenden Mutanten im Auge zu behalten. Aus heutiger Perspektive, unter Vorbehalt von noch nicht absehbaren Entwicklungen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass nach der vollständigen Impfung sämtlicher impfwilligen Personen starke gesellschaftliche und wirtschaftliche Einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen sind. Die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 sollen dann schrittweise aufgehoben werden. Bereits in der Stabilisierungsphase, die voraussichtlich am 31. Mai 2021 enden wird, sind regelmässige Öffnungsschritte geplant. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 bereits den Öffnungsschritt IV in die Konsultation geschickt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.