21.3094 · Interpellation · 2021-03-08
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die Eishockey-Clubs der Schweizer Nationalliga (National League), die zusammen die National League AG gegründet haben, haben beschlossen, die Ausländerregel in der National League zu ändern und die Anzahl Legionäre pro Spiel von vier auf sieben zu erhöhen. Dies geschah zum grossen Missfallen der Spielervereinigung Swiss Ice Hockey Players' Union, die sich mit 94 Prozent der Stimmen gegen eine solche Erhöhung ausgesprochen hatte, wie auch zum Missfallen des Dachverbands Swiss Ice Hockey Federation, der gar nicht zu Rate gezogen wurde. Der Beschluss missfällt auch dem Trainer der Nationalmannschaft, Patrick Fischer, der natürlich ein Absacken des Niveaus unserer Nationalmannschaft befürchtet. Die Clubs, die die National League AG bilden, haben also weder auf die Spieler noch auf den Verband, noch auf den Trainer, noch auf die Fans gehört.
Erfahrungen in anderen Ländern, zum Beispiel in Deutschland, haben gezeigt, dass die von den Clubs der National League gewünschte Veränderung innerhalb einiger Jahre dazu führen würde, dass das Niveau der Nationalspieler sinken und die Ausbildung von Nachwuchsspielern leiden würde.
Die ZSC Lions, ein starker Club mit dem Hallenstadion als Heimstätte und einer bedeutenden Nachwuchsabteilung, haben öffentlich den Sinn, weiterhin Schweizer Nachwuchsspieler auszubilden, infrage gestellt, wenn in jeder Mannschaft der National League sieben Legionäre spielen dürfen.
1. Teilt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) unsere Sorge und unsere Einschätzung?
2. Gedenkt der Bundesrat, bei den Führungsinstanzen der betreffenden Clubs zu intervenieren, um seine Besorgnis und sogar seine Missbilligung der getroffenen Entscheidungen zum Ausdruck zu bringen, wenn man bedenkt, dass diese Entscheidungen jahrelange Bemühungen in der Nachwuchsausbildung von Hunderten von Schweizer Clubs zunichtemachen könnten?
3. Die Entscheidungen der Clubs der National League schwächen die Anstrengungen in der Nachwuchsausbildung und machen den finanziellen Aufwand der öffentlichen Hand zunichte. Sieht der Bundesrat angesichts dessen vor, seine Politik zu überprüfen, die Juniorenabteilungen der betreffenden Clubs (Mitglieder oder Tochtergesellschaften der AG) finanziell, insbesondere über Jugend+Sport, zu unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat Kenntnis von der geschilderten Ausgangslage zum Thema "Erhöhung der Anzahl ausländischer Spieler in der National League". Er ist sich bewusst, dass das Thema in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden ist und verschiedene Interessengruppen und Einzelpersonen ihren Unmut insbesondere auch bezüglich des Entscheidungsprozesses zum Ausdruck gebracht haben.
1. Es ist nicht Sache des Bundesrats, die öffentlichen Diskussionen oder Haltungen zu diesem Thema zu kommentieren. Die National League hat den Entscheid inzwischen sistiert und die Entwicklungen sind entsprechend offen.
2. Die National League und die ihr angehörenden zwölf Klubs sind eigenständige privatrechtliche Unternehmungen. Der Bundesrat mischt sich in deren strategische Entscheide und Reformprojekte nicht ein, wie dies auch in der übrigen Wirtschaft der Fall ist. Die Liga und die Klubs stehen selber in der Verantwortung, wie sie ihren Sport bzw. ihre Produkte weiterentwickeln wollen. Der Bundesrat hofft natürlich, dass der schweizerische Profi-Eishockeysport an den Erfolgen der vergangenen Jahre anknüpfen kann. Dazu braucht es eine fürs Publikum, die Sponsoren und die Medien attraktive nationale Meisterschaft und eine konkurrenzfähige Nationalmannschaft. Die Hauptvoraussetzung dafür ist eine zielorientierte und qualitativ hochstehende Nachwuchsausbildung, die für die jungen Spieler interessante Zukunftsperspektiven bietet.
3. Die finanzielle Unterstützung der Nachwuchsorganisationen der Klubs der National League im Rahmen des Programms Jugend und Sport (J+S) ist wie in allen übrigen J+S-Sportarten an klare rechtliche Kriterien gebunden. Die Trainings müssen regelmässig stattfinden und von ausgebildeten J+S-Leitenden unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie der ethischen Richtlinien im Sport durchgeführt werden. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch die Kantone regelmässig überprüft. Es besteht kein Grund für eine besondere Überprüfung der J+S-Beiträge.
Antwort des Bundesrates.