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21.3251 · Interpellation · 2021-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die gültigen Bestimmungen des Jagdgesetzes ermöglichen den Abschuss eines schadenstiftenden Wolfes im Alpperimeter, wenn keine zumutbaren Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Trotz massiver Schäden gelingt der Abschuss innerhalb des Alpperimeters jedoch nur selten. Es häufen sich Fälle von Wolfsangriffen auf Herden, welche die Anforderungen an den Herdenschutz vollauf erfüllten. In beiden Fällen führen die Angriffe zu einer vorzeitigen Abalpung der Tiere und auf Grund der Gefahrenlage und zu einem Verzicht der Sömmerung im Folgejahr. Das Jagdgesetz reguliert in einem engen Rahmen die Abschussmöglichkeiten. Der Wolf wird geschont, die betroffenen Schafhalter nehmen das Risiko nicht Kauf und geben die Alpung der Tiere auf. Damit verbunden ist oft die Aufgabe der Tierhaltung und der Verzicht auf Direktzahlungen für die Schafsömmerung. Die Alp verliert an Wert, da die Sömmerung unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist.

Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wer kommt für die Kosten der Sömmerungsaufgabe durch die Rückkehr der Grossraubtiere auf?

2. Wie können sich Alpbesitzer gegen die Enteignung zur Wehr setzen, welche faktisch durch das geltende Jagdgesetz erfolgt?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Über das Bundesgesetz über die Landwirtschaft (LwG, SR 910.1) unterstützt der Bund die Alpsömmerung mit Sömmerungs- (rund 128 Mio. Fr. pro Jahr) und Alpungsbeiträgen (rund 110 Mio. Fr. pro Jahr), um diese zu erhalten und zu fördern. Über das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) unterstützt er den Herdenschutz mit jährlich rund 3 Mio. Franken. Diese rechtlichen Grundlagen und Bundesmittel unterstützen die Alpsömmerung in Gebieten mit Wolfsrudeln. Die Problematik struktureller Anpassungen sowie der (frühzeitigen) Aufgabe der Sömmerung soll u.a. im Rahmen der Beantwortung des Postulates 18.4095 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren auf die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen von Heim- und Sömmerungsbetrieben) und des Postulates Bulliard 20.4548 (Massnahmen zur Stärkung Alp- und Berglandwirtschaft) bearbeitet werden.

2) Die Bestossung der Alpen und das allfällige Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen erfolgt grundsätzlich im Rahmen der betrieblichen Eigenverantwortung der Landwirtinnen und Landwirte. Im Sinne des übergeordneten Ziels zum Erhalt der Alpwirtschaft sorgt der Bund mittels Finanzhilfebeiträgen (s. Antwort zu Frage 1) aber dafür, dass die Bestossung auch der Kleinviehalpen nachhaltig gesichert werden kann.

Antwort des Bundesrates.