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21.3387 · Interpellation · 2021-03-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

1. Verfolgt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Asylpolitik Dänemarks?

2. Ist das SEM resp. das EJPD im Austausch mit der dänischen Regierung betreffend der Asylpolitik?

3. Welche Bestandteile der dänischen Asylpolitik sind aus Sicht des EJPD resp. des SEM auch für die Schweiz erstrebenswert, und wie wollen EJPD und SEM diese in der Schweiz umsetzen?

Begründung

Die dänische Regierung wendet eine äusserst restriktive Asylpolitik an. So verfolgt Dänemark unter der Führung der sozialdemokratischen Regierungschefin Mette Frederiksen die Vision "Null Asylsuchende". Gegenüber 21 316 Asylgesuchen im Jahr 2015 liegt die Zahl für 2020 bei nur noch 1547 Gesuchen. Dänemark begründet seine Politik dadurch, dass das soziale Gefüge und der Zusammenhalt im Land gefährdet seien.

Stellungnahme des Bundesrates

1-2. Das EJPD und das Staatssekretariat für Migration (SEM) beobachten die Entwicklung der Migrationspolitik in den europäischen Ländern und tauschen sich auf bi- und multilateraler Ebene regelmässig über die verschiedenen Systeme aus, auch mit Dänemark. Nicht zuletzt auf Grundlage dieses Austauschs hat die Schweiz ihr eigenes nationales Asylsystem entwickelt, das spezifisch auf den Migrationskontext und auch das soziale Gefüge in unserem Land eingeht.

3. Die dänische Regierung strebt an, die Zahl der in Dänemark selber gestellten Asylgesuche möglichst stark zu senken und gleichzeitig Möglichkeiten zu schaffen, Asylanträge stattdessen im Ausland - insbesondere in sog. Asylzentren ausserhalb des Dublin-Raums - zu stellen sowie mehr Resettlement-Flüchtlinge aufzunehmen. Parallel dazu sollen die Anstrengungen im Bereich der Integration verstärkt werden. Die dänische Premierministerin präzisierte im Januar 2021, dass die Vision "null Asylsuchende" in der Realität nicht versprochen werden kann. Auch Dänemark ist an die internationalen Bestimmungen im Bereich der Flüchtlings- und Menschenrechte gebunden. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist Dänemark zudem den Rechtsnormen des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" verpflichtet. Selbstverständlich haben in Dänemark Personen, welche ein Asylgesuch einreichen, auch weiterhin das Recht auf Durchführung eines Asylverfahrens. Der Rückgang der Gesuchszahlen in Dänemark in den letzten Jahren ist nicht alleine auf bestimmte Massnahmen zurückzuführen, sondern entspricht dem Trend in anderen nordeuropäischen Staaten. In der Schweiz haben die Gesuchszahlen ebenfalls abgenommen. Im Jahr 2020 wurden 11'041 Gesuche gestellt, gegenüber 39'523 Gesuchen im Jahr 2015.

Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom Mai 2017 "Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und "burden sharing"" in Erfüllung des Postulats Pfister 15.3242 vom 19.03.2015 bereits mit der Möglichkeit von Asylzentren ausserhalb des Dublin-Raums befasst und diese weder als umsetzbar noch als zielführend eingestuft. Hingegen unterstützt die Schweiz die Stossrichtung des von der europäischen Kommission im September 2020 präsentierten Pakets für Migration und Asyl. Dieses hat unter anderem zum Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen, unbegründete Asylgesuche direkt an der Schengen-Aussengrenze zu bearbeiten und Sekundärmigration innerhalb des Dublin-Raums zu verhindern.

Das Recht, ein Asylgesuch zu stellen, sowie die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips sind zentrale Elemente der Schweizer Asylpolitik und werden sowohl vom Völkerrecht wie auch vom nationalen Recht garantiert. Ziele der Schweizer Asylpolitik sind schnelle und faire Asylverfahren, die rasche Integration schutzbedürftiger Personen sowie eine möglichst umgehende Rückkehr jener Personen, die den Schutz der Schweiz nicht benötigen. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden rasch behandelt und die abgewiesenen Gesuchstellenden konsequent zurückgeführt. Der Gesetzgeber und die schweizerischen Asylbehörden haben in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um die Verfahren weiter zu beschleunigen und die Rückkehr zu fördern. Die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche ist in den letzten Jahren denn auch deutlich zurückgegangen.

Antwort des Bundesrates.