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21.3404 · Motion · 2021-03-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Änderung von Artikel 10 des Tierschutzgesetzes, Qualzuchten in der Hühnermast zu verbieten.

Begründung

Das Lehrmittel "Einblick in die Eier- und Geflügelproduktion" des Aviforum erklärt die Hühnerzucht: Ausländische Zuchtkonzerne liefern die Elterntiere der Hochleistungsrassen Ross 308 oder Cobb 500 in Schweizer Zuchtbetriebe. Deren Nachkommen werden schliesslich als Schweizer Masthühner gemästet. Unsere Hühnermast ist also fast vollständig vom Ausland abhängig, wo zudem dieselben Hochleistungsrassen zum Einsatz kommen.

Diese Qualzuchten werden einseitig auf Gewichtszunahme gezüchtet. Bereits ab dem Alter von 30 Tagen werden sie wieder geschlachtet. In ihrer letzten Lebenswoche sind die Hühner so fett, dass sie sich kaum noch auf den Beinen halten können. Viele entwickeln Beinschäden oder Herzkreislauf-Probleme, weil das Herz den überdimensionierten Körper nicht mehr richtig durchblutet. Laut dem zuvor erwähnten Lehrmittel sterben deshalb 2-4 Prozent der Hühner vorzeitig.

Die Forschung mit langsamer wachsenden Rassen, wie Sasso 451 LAB, Hubbard JA 657, JA 757, zeigt indes unmissverständlich, dass diese deutlich agiler sind und somit den Aussenklimabereich viel öfter aufsuchen. Ausserdem liegt ihre Mortalitätsrate gemäss Lehrmittel mit 1-2 Prozent nur rund halb so hoch als bei den Qualzuchten. Deshalb denkt heute selbst die Hühnerbranche laut darüber nach, dass "in Zukunft mit langsamer wachsenden Poulets der Mehrwert des Schweizer Geflügels glaubhafter kommuniziert werden könnte" (Schweizer Geflügelzeitung 6.7/19).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Bei der Zucht von Mastgeflügel wird zwischen schnell und langsam wachsenden Zuchtlinien unterschieden. Die Produktion von Geflügelfleisch von schnell wachsenden Tieren ist sehr effizient und weist eine günstige Umweltbilanz aus. Das Fleisch entspricht den qualitativen Ansprüchen der Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten und ist markant kostengünstiger zu produzieren als langsam wachsende Poulets. 92 Prozent des in der Schweiz gehaltenen Mastgeflügels gehören zu schnell wachsenden Linien. Die übrigen 8 Prozent gehören zu den langsam wachsenden Linien, die im Rahmen des RAUS Programms, d.h. Haltung mit regelmässigem Auslauf im Freien, oder nach den Richtlinien der Bio Suisse gemästet werden.

Die genetische Selektion hat nicht nur das Wachstum des Mastgeflügels, sondern auch dessen Wohlbefinden zum Ziel. So wurden dank Anpassung der Zuchtziele in den letzten Jahren bezüglich Lebensfähigkeit, Skelett- und Stoffwechselgesundheit sowie Robustheit der Tiere wesentliche Verbesserungen der Gesundheit von Mastpoulets erreicht.

Bereits heute sind die gesetzlichen Vorgaben zur Geflügelhaltung (z.B. Limitierung der Besatzdichte) und deren Kontrolle in der Schweiz strenger als bspw. in der EU oder in Brasilien, einem der grössten Exportländer für Geflügel. 2019 wurden 97 Prozent der Mastpoulets nach BTS-Standards, d.h. in besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen gehalten, die über die Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) hinausgehen. Ein Verbot des schnell wachsenden Mastgeflügels in der Schweiz würde zu einer Verteuerung des Geflügelfleischs führen. Die Preisfrage bleibt ein wichtiges Argument beim Kaufentscheid: Die Konsumentinnen und Konsumenten haben bereits heute die Möglichkeit, teureres Bio-Geflügel mit langsam wachsenden Rassen zu kaufen, wobei sie dieses Angebot heute noch nicht vollumfänglich ausschöpfen. Eine Verteuerung des schweizerischen Pouletfleisches durch das vorgeschlagene Verbot würde daher voraussichtlich zu einem erhöhten Bedarf von - kostengünstigerem - importiertem Geflügelfleisch führen. Dieses muss bezüglich Haltung und Kontrolle im Ausland nicht der strengen Schweizer Gesetzgebung entsprechen. In der Konsequenz würde den Aspekten des Tierschutzes daher in vielen Fällen weniger Rechnung getragen.

Es entspricht jedoch einer Tatsache, dass die Haltung dieser schnell wachsenden Mastpoulets zu Tiergesundheitsproblemen führen kann. Daher werden die Mindestanforderungen für deren Haltung im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Tierschutzverordnung erneut überprüft. Zudem werden in der Geflügelbranche auch Mehrwertstrategien auf privater Basis entwickelt. Eine entsprechende Positionierung der langsam wachsenden Rassen am Markt und damit deren breiterer Einsatz könnte demnach bereits heute umgesetzt werden.

Schliesslich werden die kantonalen Veterinärdienste die Tierschutz-Grundkontrollen von Geflügelhaltungen von Januar 2021 bis Ende 2023 mit einem Schwerpunktprogramm ergänzen (BLV > Tiere > Tierschutz > Nutztierhaltung > Geflügel). Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen für Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.