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21.3486 · Interpellation · 2021-05-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Thema Kreislaufwirtschaft wird derzeit intensiv diskutiert. Interessanterweise ist das Recycling von Getränkekartons bisher wenig ausgeleuchtet worden, obwohl es sich um die dritthäufigste Getränkeverpackungsart handelt. Studien aus dem In- und Ausland (z. B. "Ökobilanz Getränkeverpackungen", Carbotech 2014) zeigen, dass Getränkekartons ausserordentlich umweltfreundlich sind. Dank des hohen Anteils nachwachsender Rohstoffe weisen sie in der Wirkungskategorie Klimawandel die geringsten Nettobeiträge aller gängigen Getränkeverpackungen auf.

Heute werden die Getränkekartons in der Schweiz grösstenteils den KVA zugeführt. Ein Recycling ist technisch kein Problem, würde die Umweltbelastung nochmals deutlich senken und natürliche Ressourcen schonen. Unter anderem könnte gemäss Berechnungen des Vereins Getränkekarton-Recycling jährlich so viel Holz eingespart werden, wie auf einer Fläche von 11 000 Fussballfeldern nachwächst.

Im europäischen Ausland wird bereits ein Grossteil der Getränkekartons stofflich verwertet. In Deutschland bspw. müssen mindestens 75 Prozent dem Recycling zugeführt werden, in Belgien betrug die Sammelquote 2019 gar 94 Prozent. In der Schweiz bemüht sich die Branche seit über zehn Jahren um eine einheitliche Lösung. In mehreren erfolgreichen Pilotversuchen konnte das grosse Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten an einem flächendeckenden Recycling aufgezeigt werden. Rund 100 der in diesem Rahmen aufgebauten Sammelstellen bestehen bis heute, wobei die Kosten für das Recycling durch die Verpackungshersteller gedeckt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Massnahmen erachtet der Bund als zielführend, um die Kreislaufwirtschaft für alle Verpackungen in der Schweiz flächendeckend einzuführen, also auch in ländlichen Regionen wie z. B. dem Bergell?

2. Wie will der Bundesrat verhindern, dass umweltfreundliche Verpackungen bei der Einführung der Kreislaufwirtschaft benachteiligt werden, nur weil der Recycling-Effekt möglicherweise weniger ausgeprägt ist als bei umwelt- und vor allem klimaschädlicheren Alternativen?

3. Welche Anpassungen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind nötig, um die Sammlung und Verwertung zusätzlicher Fraktionen wie Plastik oder Getränkekartons im Sinne der Erweiterten Produzentenverantwortung über eine vorgezogene Finanzierung sicherzustellen - analog zu PET?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Für die Verpackungsmaterialien Papier/Karton, Glas und Metall bestehen bereits schweizweite Separatsammlungen. Für Verpackungen aus Kunststoff oder Verbundmaterialen fehlt eine solche schweizweite Sammlung bisher - mit Ausnahme von den PET-Getränkeflaschen und der Sammlung von Kunststoffflaschen mit Deckel des Detailhandels.

Zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft hat sich in der Praxis die Einführung einer subsidiären Rücknahmepflicht als zielführend erwiesen. Hersteller, Händler oder Importeure, welche die betroffenen Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben und die Finanzierung der Entsorgung nicht durch finanzielle Beiträge an eine private Organisation (Branchenvereinbarung) sicherstellen, müssen die Produkte selbst zurücknehmen und der korrekten Verwertung zuführen. Diese Form der Regulierung wird bspw. bei PET-Getränkeflaschen angewendet. PET-Recycling Schweiz als Branchenorganisation koordiniert die Finanzierung und Verwertung der PET-Getränkeflaschen erfolgreich.

Mit der Annahme der Motion Dobler (20.3695) "Förderung der Kreislaufwirtschaft: Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren" hat das Parlament den Auftrag erteilt, mittels Verordnung festzulegen, dass stofflich verwertbare Anteile von Kunststoffabfällen schweizweit koordiniert und flächendeckend getrennt gesammelt und hochwertig stofflich verwertet werden können.

2) Verschiedene Studien haben gezeigt, dass das Rezyklieren von Getränkekartons aus Umweltsicht sinnvoller ist als die thermische Verwertung in Kehrichtverbrennungsanlagen. Auch wenn der ökologische Nutzen (Recycling-Effekt) beim Recycling umweltfreundlicher Verpackungen geringer ist, besteht kein Grund, diese zu benachteiligen oder nicht in den Kreislauf zurückzuführen. Umweltfreundliche Verpackungen könnten bei einer künftigen Anpassung des geltenden Rechts in einen bestehenden Regelungsbereich aufgenommen werden, bspw. in die subsidiäre Rücknahmepflicht. Die Branche wäre in die Umsetzung einzubeziehen.

3) Die Verwertung von PET-Getränkeflaschen ist über einen vorgezogenen Recyclingbeitrag auf Basis einer freiwilligen Branchenvereinbarung finanziert. Die Branchenvereinbarung basiert auf der subsidiären Rücknahmepflicht gemäss Artikel 7 der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV, SR 814.621). Eine entsprechende Regelung wäre sowohl für Kunststoffverpackungen als auch für Getränkekartons möglich. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) bietet mit den Artikeln 30b sowie 32abis hierfür die rechtliche Grundlage.

Antwort des Bundesrates.