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21.3554 · Motion · 2021-05-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die per Ende 2022 geplante Zwangsabschaltung aller Schweizer UKW-Sender rückgängig zu machen. Insbesondere die Privatradios sollen bis auf Weiteres weitersenden dürfen.

Begründung

Aus Rücksicht auf die verschiedenen Bevölkerungsschichten (ältere Personen, Autofahrer, Touristen etc.) soll auf die geplante Zwangsabschaltung aller Schweizer UKW-Sender verzichtet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Seit 1. Januar 2020 ist die Verbreitung der Radioprogramme über UKW-Sender freiwillig. Es steht den Radios somit frei, gemeinsam oder einzeln vorzeitig, d.h. vor Ablauf der Funkkonzessionen Ende 2024, auf die Nutzung ihrer UKW-Sender zu verzichten. Weder der Bundesrat noch die Bundesverwaltung greifen in diesen Entscheidprozess ein. Entsprechend ist keine Zwangsabschaltung vorgesehen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.