21.3625 · Dringliche Interpellation · 2021-06-02
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 26. Mai entschieden, das institutionelle Rahmenabkommen (InstA) mit der Europäischen Union (EU) nicht zu unterschreiben und die Verhandlungen zu beenden. Der Bundesrat wird gebeten, aufzuzeigen, wie er rasch gangbare Lösungen für die betroffenen Branchen schaffen und eine Perspektive für unsere bilateralen Beziehungen zur EU entwickeln will.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie will der Bundesrat den politischen Dialog mit der EU-Kommission und den EU-Ländern - insbesondere mit unseren Nachbarstaaten - stärken und in Zukunft in seinen aussenpolitischen Prioritäten berücksichtigen?
Wann präsentiert er das aussenpolitische Konzept zur Stabilisierung des bilateralen Wegs? Welche Prioritäten sieht er bei der Umsetzung?
Welche bilateralen Abkommen sind gefährdet und wie will der Bundesrat sie sichern?
2. Wie will der Bundesrat das künftige Verhältnis zur EU (wie bisher und erfolgreich) mit Binnenmarkt, aber ohne institutionelle Integration gestalten?
3. Welche Massnahmen werden ergriffen, um allfällige negative Auswirkungen auf die Exportbranche abzufedern?
4. Ist der Bundesrat bereit, die jetzt von fehlenden Konformitäts-Anerkennungen (MRA) betroffenen Unternehmen zu unterstützen?
5. Die fehlende Konformitäts-Anerkennung (MRA) würde nicht bloss den Export, sondern auch den Import von Medizinalprodukten massiv erschweren. Wie wird der Bundesrat dafür sorgen und Importhürden verhindern, damit die Patientenversorgung gewährleistet bleibt und Gesundheitsversorgung der eigenen Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird?
6. Wie kann sich die Schweiz darüber hinaus flexibel auf verändernde Rahmenbedingungen der EU und der wichtigsten Exportmärkte anpassen?
7. Wie gedenkt der Bundesrat im Stromdossier die Einbindung der Schweiz in das europäische Stromsystem auf eine Grundlage der Rechtssicherheit abzustützen?
8. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Schweiz auch als Drittland möglichst umfassend an den Kooperationsprogrammen wie Horizon Europe, Digital Europe, Erasmus+ und das Weltraumprogramm (Galileo, Copernicus, usw.) teilnehmen kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1 und 2: Gleichzeitig mit seinem Entscheid, die Verhandlungen über das institutionelle Abkommen (InstA) zu beenden, hat der Bundesrat sein Interesse an der Fortsetzung des bewährten bilateralen Wegs mit der EU bekräftigt. Die Schweiz bleibt auch ohne InstA eine zuverlässige und engagierte Partnerin der EU und deren Mitgliedstaaten. Mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 verschiedene Massnahmen beschlossen: Er setzt sich für eine rasche Deblockierung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten durch das Parlament ein und strebt eine zügige Finalisierung des entsprechenden Memorandum of Understanding (MoU) mit der EU an. Weiter bietet der Bundesrat der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialoges bspw. auf ministerieller Ebene an, um eine gemeinsame Agenda für die künftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zu entwickeln und zu begleiten. Schliesslich prüft der Bundesrat die Möglichkeit eines autonomen Abbaus von Regelungsunterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht, sofern dies auch im Interesse der Schweiz ist.
3. Die Folgen des Entscheids, das InstA nicht zu unterzeichnen, hängen stark von der Reaktion der EU sowie der zukünftigen Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts ab. Aus Sicht der Schweiz sollen die bestehenden bilateralen Abkommen weiterhin vollumfänglich angewandt und im Falle relevanter Weiterentwicklungen des EU-Rechts aktualisiert werden, um den gegenseitigen Marktzugang zu erhalten. Zur Abfederung negativer Konsequenzen hat der Bundesrat aber schon seit längerer Zeit begonnen, wo möglich Auffangmassnahmen zu planen und auch bereits teilweise umzusetzen. Allerdings erlauben es Auffangmassnahmen, wo solche überhaupt möglich sind, lediglich im beschränkten Masse, eine fehlende Entwicklung der bilateralen Abkommen mit der EU zu kompensieren. So kann die Schweiz mit einseitigen Massnahmen namentlich keinen hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährleisten.
4. Die regelmässige Aktualisierung des MRA bleibt eine Priorität des Bundesrates. Allerdings enthält das Abkommen keine rechtliche Verpflichtung für eine zeitnahe Aktualisierung. Das gute Funktionieren des Abkommens ist jedoch grundsätzlich in beidseitigem Interesse. Im Bereich der Medizinprodukte strebt die Schweiz auch weiterhin ausgewogene Übergangsbestimmungen für "altrechtliche" Produkte mit der EU an. Zudem wurde die Medizinprodukteverordnung am 19. Mai 2021 revidiert (AS 2021 281), um die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Marktüberwachung auch ohne Aktualisierung des MRA zu gewährleisten. Dabei wurden auch die Anliegen der betroffenen Branche berücksichtigt.
5. Die Revision der Medizinprodukteverordnung vom 19. Mai 2021 wurde mit dem Ziel verabschiedet, die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Marktüberwachung in der Schweiz weiterhin zu gewährleisten. Mit diesen Massnahmen werden die negativen Auswirkungen der fehlenden Aktualisierung des MRA u.a. für die Sicherstellung der Patientensicherheit abgefedert.
6. Eine flexible Anpassung der Schweiz an sich verändernde internationale Rahmenbedingungen sowohl in der EU als auch in wichtigen Exportmärkten ist unabhängig vom Abschluss eines InstA möglich und hängt in erster Linie von einer innenpolitischen Beurteilung des entsprechenden Handlungsbedarfs ab.
7. Ein Stromabkommen (im Sinne eines Marktzugangsabkommens) ist bis auf weiteres nicht mehr absehbar. Aus Sicht der EU können auch einzelne Aspekte, wie z.B. die Netzsicherheit, nicht losgelöst vom EU-Rechtsbestand im Strombereich verhandelt werden. Seitens Swissgrid werden zur Sicherung der Netzstabilität weiterhin entsprechende Massnahmen getroffen wie bspw. technische (privatrechtliche) Vereinbarungen mit europäischen Netzbetreibern. Diese können ein Stromabkommen jedoch nicht ersetzen.
8. Der Bundesrat setzt sich für die Teilnahme bzw. die Weiterführung der Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021-2027, Erasmus+ und den Weltraumprogrammen ein. Sollte eine Assoziierung an das Horizon-Paket zeitnah nicht möglich sein, erlaubt der Bundesbeschluss zur Finanzierungsbotschaft zum Horizon-Paket im Drittstaat-Status die direkte Finanzierung von Schweizer Forschenden in den für Drittstaaten zugänglichen EU-Projekten. Bei Erasmus+ kann die bestehende Schweizer Lösung zur Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung als Drittstaat weitergeführt werden. Die Teilnahme der Schweiz an Galileo und Egnos läuft weiter. Die Schweiz nimmt, gestützt auf das Kooperationsabkommen von 2014, weiterhin aktiv an diesen Programmen teil.
Antwort des Bundesrates.