21.3682 · Interpellation · 2021-06-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ein kürzlich im Blick erschienener Artikel (5.5.2021) wies darauf hin, dass eine grosse Differenz besteht zwischen einerseits der Anzahl Fahrzeuge, die in der Schweiz ausser Betrieb gesetzt werden (250 036 im Jahr 2020), und andererseits der Summe der Anzahl offiziell exportierter Autos (141 856) und der Anzahl in der Schweiz verwerteten Fahrzeuge (53 635). Diese Differenz beläuft sich für das Jahr 2020 somit auf 54 545 Autos und war zudem über die letzten fünf Jahre hinweg relativ konstant, was bedeutet, dass zwischen 2016 und 2020 insgesamt 300 000 Fahrzeuge in der Statistik "verschollen" sind. Dieses "Verschollengehen" könnte sich durch den illegalen Export von Altfahrzeugen in den Osten und Süden erklären.
Dieses Phänomen ist besorgniserregend, zum einen was die Folgen für die Umwelt angeht, wenn illegal exportierte Autos ihr Lebensende in Ländern verbringen, in denen die Recycling- und Abfallinfrastruktur rudimentär ist oder ganz fehlt. Zum anderen sind die illegal exportierten Autos auch Fahrzeuge, die dem Schweizer Recycling entgehen und somit dessen Wirtschaftlichkeit negativ beeinflussen.
In diesem Rahmen bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Bestätigt der Bundesrat die Zahlen im Artikel des Blicks? Verfügt er über andere Daten?
2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieses "Verschollengehen" von Altfahrzeugen vom illegalen Export dieser Autos in andere Länder verursacht wird? Hat er eine Vermutung, welche Länder hauptsächlich von diesem illegalen Export betroffen sind?
3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass dieser Verlust an Fahrzeugen ein grosses Problem für die Schweizer Recyclingbranche darstellt?
4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um dieses Phänomen des illegalen Exports anzugehen?
5. Sind neue gesetzliche Bestimmungen nötig, um diesen illegalen Autoexport zu bekämpfen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Dem Bundesrat liegen keine anderen Informationen zur Ausfuhr von Occasionswaren vor. Bezüglich der Daten bestehen grosse Unsicherheiten. Die Zahlen zum Aussenhandel werden in Kilogramm angegeben. Die daraus berechnete Anzahl Autos hängt stark vom geschätzten Durchschnittsgewicht ab. Ausserdem werden bei den genannten Zahlen diejenigen Autos nicht berücksichtigt, die nicht mehr immatrikuliert, aber auf dem Occasionsmarkt zum Verkauf ausgeschrieben sind.
2) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die verfügbaren Zahlen nicht darauf schliessen lassen, dass die Differenzen auf einen illegalen Export von Altfahrzeugen zurückzuführen sind. Daten zum legalen Export liegen vor (Aussenhandelsstatistiken), allfällige illegale Exporte würden jedoch per Definition ausserhalb des Systems erfolgen. Es existieren daher keine entsprechenden Zahlen oder Informationen zu den allfälligen Bestimmungsorten.
3) Wie bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 20.4320 (Clivaz Christophe) "Altfahrzeugentsorgung. Sollten wir nicht einen Schritt Richtung Kreislaufwirtschaft tun?" ausgeführt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Recycling in der Schweiz gut funktioniert. 97 Prozent der ausser Betrieb genommenen Fahrzeuge werden in der Schweiz verwertet. Beim Fahrzeugrecycling werden folglich keine grösseren Schwierigkeiten festgestellt.
4) Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Autosammelstellen-Halter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (VASSO) Kriterien für die Kontrolle der Exporte festgelegt. Anhand dieser Kriterien können Occasionsfahrzeuge von Fahrzeugen unterschieden werden, die als Abfall klassiert werden müssen. Dank der Überprüfung dieser Kriterien an den Zollstellen kann verhindert werden, dass Fahrzeuge, die ausser Betrieb genommen werden müssen, als Occasionswaren ausgeführt werden und damit der Schweizer Recyclingbranche entgehen.
5) Zusätzliche gesetzliche Bestimmungen sind derzeit nicht nötig.
Antwort des Bundesrates.