Lexipedia

21.3709 · Interpellation · 2021-06-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wir fragen den Bundesrat, ob er gedenkt, die folgenden Verbesserungsvorschläge betreffend die Bundesasylzentren zu übernehmen:

1. Schaffung einer unabhängigen und mit angemessenen Ressourcen ausgestatteten Ombudsstelle für Asylsuchende.

2. Schaffung einer Meldestelle für Whistleblowing, die die Meldungen der Mitarbeitenden anonym entgegennimmt. So können die Mitarbeitenden Unregelmässigkeiten melden, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.

3. Interne Anstellung des Sicherheitspersonals. In den Bundesasylzentren kümmern sich externe Firmen um die Sicherheit. Die schwankenden Zahlen der Asylsuchenden rechtfertigen es zwar, dass man auf externes Personal zurückgreift, um die Spitzen abzudecken. Doch wenn der Mindestbedarf an Personal durch intern angestellte Personen abgedeckt würde, wäre eine bessere Kontrolle sichergestellt, was die Ausbildung der Sicherheitsleute, die Qualität ihrer Dienstleistungen, die Einhaltung der Menschenrechte und die Verantwortlichkeiten für jede Art von Verfehlungen betrifft. Das interne Personal müsste im Bereich der Sicherheit in den Bundesasylzentren zu jedem Zeitpunkt die Führungsfunktion innehaben.

4. Bessere Kontrolle des Personals in den Zentren, insbesondere des Sicherheitspersonals. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) trägt die Verantwortung dafür, was in den Bundesasylzentren passiert, und auch in dieser Hinsicht ist es unerlässlich, dass das SEM die Anstellungen und die Qualität der Leistungserbringung kontrolliert. Aus diesem Grund muss im SEM eine Person bezeichnet werden, die explizit dafür verantwortlich ist, dass die Menschenrechte der Bewohnerinnen und Bewohner der Bundesasylzentren eingehalten werden, die die Situation in den Zentren regelmässig überprüft und die proaktiv Informationen über Gewaltvorfälle einholt.

5. Abschaffung der "Besinnungsräume" bzw. Anpassung der diesbezüglichen Prozesse. Die Recherchen haben gezeigt, dass diese Massnahme, die eine "ultima ratio" sein sollte und für die eigentlich strenge Regeln gelten (maximal 2 Stunden, Pflicht zur Benachrichtigung der Polizei), nicht korrekt angewendet wird. Die Existenz dieser Räume ist daher zu überdenken oder es müssen zumindest die Prozesse angepasst werden.

6. Bessere Schulung des Sicherheitspersonals. Die für die Sicherheit zuständigen Personen sind ungenügend ausgebildet. Sie müssen besser geschult werden, was die gewaltfreie Konfliktlösung und die interkulturelle Kommunikation betrifft.

Begründung

Recherchen von Medien und einer unabhängigen Nichtregierungsorganisation haben kürzlich ans Licht gebracht, dass in den Bundesasylzentren im Bereich der Sicherheit besorgniserregende Zustände herrschen. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass das Sicherheitspersonal der Bundesasylzentren wiederholt und in verschiedenen Zentren übermässige Gewalt eingesetzt, die vorgegebenen Abläufe nicht eingehalten und Protokolle gefälscht hat. Die grosse Zahl der dokumentierten Fakten und die Zahl der betroffenen Zentren nährt den Verdacht, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle, sondern um ein systembedingtes Problem der Bundesasylzentren handelt. Im Übrigen haben sich auch verschiedene Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen besorgt über die Missbrauchsvorwürfe geäussert.

Die vom SEM angeordnete externe Untersuchung ist daher sicher zu begrüssen. Es braucht aber ausserdem kurz- und mittelfristige Massnahmen, denn gewisse Vorfälle sind inakzeptabel und dürfen sich nicht wiederholen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration (SEM) nehmen die beanstandeten Vorkommnisse in den Bundeasylzentren sehr ernst. Sie sind Gegenstand der vom SEM in Auftrag gegebenen externen Untersuchung durch Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer. Diese untersucht auch explizit, ob sich aufgrund der Recherchen über die Einzelfälle hinaus ein konkreter Handlungsbedarf in Bezug auf das Sicherheitsregime sowie das Betriebskonzept des SEM ergibt. Parallel dazu werden in einem internen Audit die Abläufe im Sicherheitsbereich überprüft.

Der Bundesrat erachtet es nicht als opportun, diesen laufenden Untersuchungen vorzugreifen und sich bereits vor deren Abschluss materiell zu den einzelnen Vorschlägen der Interpellation zu äussern.

Verschiedene Massnahmen sind jedoch bereits umgesetzt oder in Vorbereitung respektive Prüfung.

Dabei handelt es sich etwa um die Schaffung einer unabhängigen externen Beschwerdestelle für Asylsuchende, welche vom Staatssekretariat für Migration bereits vertieft geprüft wird. Erste Konsultationen unter Einbezug externer Fachleute sind erfolgt und es ist geplant, im Herbst 2021 ein Pilotprojekt in einer der sechs Asylregionen zu lancieren.

Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten, Korruptionshandlungen oder andere illegale Handlungen in der Bundesverwaltung steht privaten Personen wie auch Bundesangestellten zudem bereits die Möglichkeit offen, sich auch anonym und geschützt an die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK zu wenden (www.whistleblowing.admin.ch). Auch die beauftragten Sicherheitsdienstleister verfügen über ein eigenes internes Qualitätssystem, welches sicherstellt, dass Mitarbeitende Unregelmässigkeiten melden können.

Dies wird z.B. über akkreditierte und anerkannte Ombudsmitarbeitende oder über neutrale, externe Anlaufstellen erreicht. Zudem überprüft das SEM derzeit die Prozesse zur Rekrutierung von Sicherheitsbeauftragten und deren Aus- und Weiterbildung für den Einsatz in den Bundesasylzentren.

Antwort des Bundesrates.