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Welche politisch und ökonomisch gleichwertige Strategie zum Insta verfolgt der Bundesrat, nachdem er die Verhandlungen mit der EU als unserer wichtigsten Partnerin einseitig abgebrochen hat?

21.3726 · Interpellation · 2021-06-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Erachtet der Bundesrat den einseitig verkündeten Abbruch der InstA-Verhandlungen als zielführend in seiner Intention, den bilateralen Weg weiterführen zu wollen oder hat er damit nicht vielmehr (eventual-)vorsätzlich den Anfang vom Ende dieses europäisch-helvetischen Kompromisses eingeleitet?

2. Erachtet es der Bundesrat als aussenpolitisch klug und als mit der Aussenpolitischen Strategie AVIS28 abgeglichen, angesichts der zunehmenden geopolitischen Spannungen, die EU als unsere wichtigste Handelspartnerin auf diese Art und Weise zu brüskieren?

3. Hat der Bundesrat nach diesem von ihm einseitig vorgenommenen Verhandlungsabbruch ernsthaft noch den Vorsatz, mittel- und längerfristig den Liga-Erhalt der Schweiz als eines der globalisiertesten Länder der Welt aufrecht erhalten zu können? Nützt ein solches "Forfait" den aussen- und aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz in irgendwelcher Weise?

4. Wie gedenkt der Bundesrat den bilateralen Weg unilateral weiterzuführen, indem wir nun - gemäss Bundesrat - "selber den Takt vorgeben"? Inwiefern lassen sich der neue "Unilateralismus" der Schweiz mit dem bisher bewährten Bilateralismus und Multilateralismus aussenpolitisch vereinen?

5. Wie schätzt der Bundesrat seine eigene aussenpolitische Glaubwürdigkeit in einem "self-assessment" gegenüber der EU und anderen Regierungen noch ein? Was veranlasst den Bundesrat dazu, die Schweiz gegenüber der EU als "verlässliche Partnerin" zu bezeichnen, wenn er nach nahezu acht langen und intensiven Verhandlungsjahren mit zahlreichen Verhandlungserfolgen für die Schweiz dem InstA ohne innenpolitisch demokratische Legitimation den Stecker zieht?

6. Inwiefern kann der Abbruch-Entscheid des Bundesrats die seit über zehn Jahren vorbereitete Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat für die Jahre 2023/2024 gefährden? Wie schätzt er insbesondere die weitere Unterstützung der WEOG-Mitglieder (Westeuropäische und andere Staaten) aufgrund dieser neuen Ausgangslage ein, die in der Mehrheit EU-Mitgliedstaaten sind?

7. Wie schätzt der Bundesrat die Bereitschaft der Efta-Mitgliedstaaten ein, weiterhin gemeinsame Freihandelsabkommen aushandeln zu wollen? Einerseits vor dem Hintergrund des InstA-Abbruch-Entscheids, andererseits angesichts der knappen Referendums-Abstimmung vom 7. März 2021 zugunsten des FHA Efta-Indonesien?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Entscheid des Bundesrates vom 26. Mai 2021, das institutionelle Abkommen nicht zu unterzeichnen, ist das Ergebnis einer Interessenabwägung. Er stellt den bilateralen Weg mit der Europäischen Union (EU), den der Bundesrat fortführen will, in keiner Weise in Frage. Deshalb hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 ebenfalls verschiedene Massnahmen mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit Schweiz-EU ohne institutionelles Abkommen beschlossen (siehe die Antworten des Bundesrates auf die dringlichen Interpellationen zur Europapolitik während der Sommersession 2021: 21.1040, 21.3516, 21.3622 bis 21.3626). Die Schweiz bleibt eine verlässliche und engagierte Partnerin. Die engen Beziehungen der Schweiz zur EU basieren auf mehr als 100 Abkommen, die mit oder ohne institutionelles Abkommen weiterhin gelten. Die Schweiz erwartet, dass diese Abkommen im gegenseitigen Interesse auch in Zukunft vollumfänglich umgesetzt und im Falle relevanter Weiterentwicklungen des EU-Rechts aktualisiert werden. In Bezug auf die Beteiligung an EU-Programmen und die Äquivalenzentscheidungen sieht die Schweiz keinen Grund, weshalb sie gegenüber anderen Drittstaaten nachteilig behandelt werden sollte.

Verhandlungen sind ergebnisoffen. Mit dem Eintritt auf Verhandlungen gehen die Parteien keinerlei Verpflichtung zum Abschluss eines Abkommens ein. Es entspricht den internationalen Gepflogenheiten, dass Abkommen nur dann abgeschlossen werden, wenn ein Interessensausgleich bzw. eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz ist intakt.

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Entscheid vom 26. Mai 2021 zum institutionellen Abkommen keine Auswirkungen auf die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im UNO-Sicherheitsrat für die Periode 2023-2024 hat. Die Kandidatur ist auf gutem Weg. Als klares Zeichen des Vertrauens hat die Schweiz bereits viele Unterstützungsbekundungen aus allen Regionen der Welt erhalten. Dieses Vertrauen ist das Ergebnis des langjährigen multilateralen Engagements der Schweiz, ihres ausgewiesenen Fachwissens und ihrer Fähigkeit, Lösungen für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit zu finden.

Die Schweiz bleibt ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Neben den Bemühungen, den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu sichern, setzt sich der Bundesrat bereits heute dafür ein, mit völkerrechtlichen Verträgen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören namentlich auch die Modernisierung der bestehenden Freihandelsabkommen und der Abschluss neuer Abkommen. Der Bundesrat ist stets bestrebt, den Wohlstand langfristig zu sichern, indem er für die in der Schweiz tätigen Unternehmen bessere wirtschaftliche Voraussetzungen schafft. Vor diesem Hintergrund bleibt die Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten der EFTA weiterhin von grösster Bedeutung.

Antwort des Bundesrates.

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