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21.3757 · Motion · 2021-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesrevision auszuarbeiten, damit die Finanzmittelflüsse des Schweizer Finanzplatzes mit den Zielen des Übereinkommens von Paris vereinbar sind.

Begründung

Auf seiner Webseite "Klima und Finanzmarkt" schreibt der Bund: "Heutige Investitionsentscheide beispielsweise zur Energieversorgung sind mitentscheidend, wie viele Treibhausgase zukünftig emittiert werden. Die Staatengemeinschaft hat sich im Übereinkommen von Paris 2015 drei Hauptziele gesetzt, darunter auch jenes, die allgemeinen Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. [...] Das heutige Investitionsverhalten unterstützt nicht nur erheblich die Kohle- und Erdölförderung, sondern sogar noch deren weiteren Ausbau. Dies läuft den Klimazielen klar zuwider."

Als Beispiel: Der Anteil, den Schweizer Portfolios in CO2-intensive Stromkapazitäten investieren, ist noch viermal so hoch wie der Anteil für erneuerbare Kapazitäten.

Trotz der zunehmenden Zahl an Pensionskassen, Versicherungen, Banken und Vermögensverwaltungen, die freiwillig an Klimaverträglichkeitstests teilnehmen, ist der Finanzplatz Schweiz weit davon entfernt, seine Treibhausgasemissionen in Übereinstimmung mit den Zielen des Übereinkommens von Paris zu reduzieren, also die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Während die EU mit ihrem Gesetzgebungspaket (Action Plan on Sustainable Finance), das finanzielle Investitionen des Finanzsektors zugunsten des Klimas umorientieren soll, den Weg weist, zählt der Bundesrat weiterhin auf das freiwillige Engagement dieses Sektors für das Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris. Die Schweiz beschränkt ihre Strategie auf den Erhalt der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes, mit dem Ziel, der Nachfrage des Marktes nach nachhaltigen Investitionen nachzukommen. Sie hat keine Klimastrategie, die konkrete Ziele für die Akteurinnen und Akteure des Finanzmarktes festlegt. Somit ist sie im Vergleich zur EU im Hintertreffen, weshalb für den Finanzplatz Schweiz aufgrund des Fehlens einer solchen globalen strategischen Vision Wettbewerbsnachteile entstehen könnten.

Die vorliegende Motion kann sich auf den Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3966 der UREK-S "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris" stützen, den der Bundesrat veröffentlichen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Ständerat hat am 25. September 2019 das Postulat 19.3966 seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie "Klimaverträgliche Ausrichtung und Verstärkung der Transparenz der Finanzmittelflüsse in Umsetzung des Übereinkommens von Paris" angenommen. Es beauftragt den Bundesrat aufzuzeigen, wie die Schweiz das Ziel des Übereinkommens von Paris, die Finanzmittelflüsse klimaverträglich auszurichten, erreichen kann. Der Bundesrat soll entsprechende Massnahmen vorschlagen und zudem darlegen, wie die Unternehmen Transparenz über die Klimaauswirkungen und Klimarisiken ihrer Tätigkeit sicherstellen sollen. Der Bericht in Erfüllung dieses Postulats ist in Arbeit und wird dem Parlament im Herbst 2021 vorliegen. Zudem hat der Bundesrat die Verwaltung am 11. Dezember 2020 beauftragt, bei Bedarf Anpassungen im Finanzmarktrecht vorzuschlagen, welche das sogenannte Greenwashing - also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich - verhindern. Überdies hat er am 18. August 2021 Eckwerte zur künftigen verbindlichen Klimaberichterstattung von grossen Schweizer Unternehmen beschlossen und das Eidgenössische Finanzdepartement in enger Zusammenarbeit mit weiteren Departementen beauftragt, bis im Sommer 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.

Angesichts der laufenden Arbeiten hält es der Bundesrat für wenig opportun, einen separaten Gesetzgebungsprozess anzustossen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.