21.3758 · Interpellation · 2021-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Förderung der Innovation, sei sie technologischer oder gesellschaftlicher Art, ist für die Entwicklung von Lösungen grundlegend, die es der Schweiz ermöglichen, Herausforderungen im Bereich des Wohlstands, des Klimaschutzes oder der Umverteilung des Reichtums zu bewältigen.
Neben Innosuisse (Schweizerische Agentur für Innovationsförderung) gibt es auch andere Finanzierungen vonseiten des Bundes, die ebenfalls die Innovationsförderung zum Ziel haben. Das Förderprogramm SWEET ("SWiss Energy research for the Energy Transition") des Bundesamts für Energie beispielsweise hat zum Ziel, Innovationen zu fördern, die zur erfolgreichen Umsetzung der Energiestrategie 2050 und zur Erreichung der Schweizer Klimaziele nötig sind.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
1. Hat der Bund einen Überblick über den Gesamtbetrag, den er in die Innovationsförderung investiert?
2. Wie viele Bundesämter verfügen über ihre eigenen Programme oder Finanzmittel zur Innovationsförderung und was ist ihr jeweiliges Budget?
3. Gibt es einen Mechanismus, der eine Koordinierung zwischen diesen verschiedenen eidgenössischen Programmen zur Innovationsförderung sicherstellt? Falls ja, wie funktioniert dieser und stellt er eine ganzheitliche und sektorübergreifende Betrachtung der Innovationsförderung sicher?
4. Haben die Kantone auch ihre eigenen Programme zur Innovationsförderung? Falls ja, wie sieht die Koordinierung zwischen diesen kantonalen Programmen und den Förderprogrammen auf Bundesebene aus?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie die meisten Länder erstellt die Schweiz keine spezifische Erhebung zu den öffentlichen Ausgaben für die Innovation. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) gemäss der Praxis der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte Statistik der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F+E) enthält keine Angabe zu den Beträgen für die Innovation. Der Überblick über die Investitionen in die "Innovation" wird anhand von Messungen erstellt, die auf Schätzungen beruhen (siehe Antwort 2).
2. Anhand des Informationssystems ARAMIS (Datenbank der Forschungs-, Innovations- oder Evaluationsprojekte, die der Bund finanziert oder selber durchführt) lassen sich sechs Bundesämter ermitteln, die direkt Innovationsförderung betreiben. Neben der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse), die 2020 einen Bundesbeitrag von rund 250 Millionen Franken erhalten hat, wird das jährliche Budget der anderen innovationsfördernden Bundesämter auf 94 Millionen geschätzt (BFE: 60 Mio., einschliesslich SWiss Energy research for the Energy Transition [SWEET]; BAV: 15 Mio.; BAFU: 4 Mio.; SECO: 14 Mio.; BLW: 0,5 Mio.).
Abgesehen davon ist daran zu erinnern, dass ein Teil des Betrags für die Ressortforschung für die F+E (im Jahr 2020 insgesamt 330 Mio. Franken) in Innovationstätigkeiten fliesst (siehe den Bericht Auswertung/Monitoring, der in Kürze auf der Webseite des SBFI veröffentlicht wird: www.sbfi.admin.ch).
3. Die verschiedenen Bundesprogramme zur Förderung der Forschung (einschliesslich innovationsbezogene Projekte) werden auf der Ebene der Ressortforschung koordiniert. Für diese Koordination sorgt ein Koordinationsausschuss für die Ressortforschung des Bundes, in dem Mitglieder der Direktionen der verschiedenen Bundesämter mit Forschungstätigkeiten sowie Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) und des Rats der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) Einsitz nehmen.
Für jedes der elf aktuellen Handlungsfelder wird unter der Leitung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe ein interdepartementales Konzept erarbeitet und dem Koordinationsausschuss zur Diskussion unterbreitet.
Je nach Thema findet auch eine Koordination unter den Ämtern statt. Im Rahmen von SWEET beispielsweise hat das BFE eng mit dem ARE und dem ASTRA zusammengearbeitet, um die Ausschreibung zum Thema "Leben und Arbeiten" zu lancieren.
4. Fast alle Kantone führen im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung ein eigenes Innovationsförderprogramm. In seiner Gesamtschau der Innovationspolitik (Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Derder 13.3073) hat der Bundesrat aufgezeigt, dass sich die Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Regionen grundsätzlich ergänzen und dass sie damit dank einer effizienten Zusammenarbeit günstige Bedingungen für die Nutzung von Synergien bieten.
Zwischen den kantonalen Programmen und den Bundesförderprogrammen besteht keine formelle Koordination. Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützt der Bund die Entwicklung Regionaler Innovationssysteme (RIS), die alle Organisationen und Institutionen erfassen, die zu den Innovationsprozessen einer Region beitragen. Die RIS werden - über den fortlaufenden Austausch zwischen dem SECO, den RIS und Innosuisse - regelmässig über die verschiedenen Bundesprogramme informiert, um Doppelspurigkeiten zwischen Bund und Kantonen zu vermeiden.
Antwort des Bundesrates.