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Vertrag über die Datenlieferung zwischen dem BAG und der Sasis AG. Wieso übt das BAG seine gesetzlichen Aufgaben nicht selbst aus?

21.3782 · Interpellation · 2021-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Seit dem 1. Januar 2008 haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Statistik (BFS) regelmässig Verträge über die Datenlieferung geschlossen, zuerst mit dem Verband Santésuisse, danach mit dem Unternehmen SASIS AG, dessen einzige Aktionärin die Santésuisse ist.

Der letzte Vertrag wurde im November 2019 unterzeichnet, mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 1. Juni 2019. Er gilt für vier Jahre, also bis zum 31. Mai 2023. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die jährliche Vergütung an die SASIS AG beläuft sich auf rund 240 000 Franken inklusive Mehrwertsteuer.

In seinen Antworten auf die Interpellationen 21.3070 und 21.3071 schreibt der Bundesrat Folgendes:

a) "[...] das Bundesamt für Gesundheit (BAG) [ist] befugt, Daten bei den Krankenversicherern zu erheben (Art. 35 Abs. 2 Bundesgesetz vom 26. September 2014 betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung, [KVAG; RS 832.12])." (21.3071)

b) "Das BAG hat sich dafür entschieden, die von SASIS bereitgestellten Kapazitäten zur Validierung und Formatierung der Daten zu nutzen." (21.3071)

c) "Diese Aufgaben sind mit Kosten verbunden und würden bei Ausführung durch das BAG Ressourcen erfordern, die für andere Tätigkeiten nicht mehr zur Verfügung stünden." (21.3070)

Daraus ist zu schliessen, dass das BAG nicht genügend eigene Ressourcen hat, um eine seiner gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Diese Situation wirft mehrere Fragen auf:

1. Wieso hat der Bundesrat nicht die nötigen Voranschlagskredite beantragt, um dieses Problem zu lösen und dem BAG zu ermöglichen, seine Aufgaben selbst zu erfüllen?

2. Könnte das BAG den Betrag, den es der SASIS AG für die Validierung und die Formatierung der gesammelten Daten vergütet, nicht dafür einsetzen, um diese Arbeiten selbst auszuführen? Wäre das BAG weniger leistungsfähig oder weniger effizient? Könnte das BAG mit der Zeit nicht die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der SASIS AG erlangen?

3. Ganz allgemein, wieso sollte das BAG für die Validierung und die Formatierung der Daten bezahlen oder diese selbst erledigen, wenn doch die Krankenversicherer auf ihre Kosten validierte und formatierte Daten liefern sollten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gestützt auf Artikel 35 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG, SR 832.12) und 28 Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) erhebt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aggregierte Daten bei den Versicherern. Gleichzeitig wertet es Daten aus, die von der Firma SASIS AG aufbereitet werden. Die SASIS AG zentralisiert die Daten aller Versicherer und validiert und bereitet diese so auf, dass sie sich direkt verwerten lassen. Wie in der Antwort auf die Interpellation 21.3071 Feller dargelegt, ist es effizienter, diese Daten zentralisiert und nicht an verschiedenen Orten zu erheben. Das BAG nutzt die so aufbereiteten Daten für statistische Auswertungen, um die ihm zugewiesenen Aufgaben gemäss KVAG zu erfüllen und die allgemeine Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu überwachen. Bereits in der Antwort auf die Interpellation 21.3070 Maitre wurde festgehalten, dass die Kompetenzen und Kapazitäten der Firma SASIS AG zur Aufbereitung dieser Daten seit vielen Jahren etabliert sind. Ausserdem sind die von dieser Firma weitergegebenen Daten eine wichtige Ergänzung, auf die das BAG weiterhin angewiesen ist, wie ebenfalls in der Antwort auf die Interpellation 21.3070 Maitre ausgeführt wurde. Das Know-how der SASIS AG bietet somit Gelegenheit zur Wirtschaftlichkeit durch die Nutzung vorhandener Synergien. Das derzeitige Verfahren ermöglicht eine Datenerhebung zu geringen Kosten und entspricht dem Ziel einer möglichst effizienten Ressourcenzuteilung. Aus diesem Grund hat der Bundesrat darauf verzichtet, ein spezifisches Budget zu beantragen.

2. Die Übernahme der derzeit von der SASIS AG ausgeführten Tätigkeiten würde für das BAG erhebliche Zusatzkosten im Personal- und IT-Bereich nach sich ziehen, was zu Lasten anderer Projekte und Entwicklungen gehen würde. In Anknüpfung an obige Antwort würde das bedeuten, auf eine Lösung zu verzichten, die aufgrund ihrer Komplementarität als angemessen, effizient und notwendig erachtet wird. Wie in seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 (BBl 2019 5925, S. 5930) betreffend die parlamentarische Initiative Eder 16.411 ausgeführt, behält sich der Bundesrat vor, erneut an das Parlament zu gelangen und zu beantragen, dass seine Kompetenzen in diesem Bereich wieder erweitert werden. Derzeit ist jedoch die mit der SASIS AG gefundene Lösung sinnvoll und effizient.

3. Die SASIS AG ermöglicht einerseits, die Daten aller Krankenversicherer zu zentralisieren, und andererseits, diese so zu aggregieren, dass sie direkt verwertet werden können. Ein Versicherer liefert nur Daten für sich selbst und nicht für die gesamte Branche. Die Validierungs- und Aufbereitungsphase ist daher unerlässlich, um mit hochwertigen Daten arbeiten zu können, welche die Situation möglichst realitätsnah abbilden. Hinzu kommt die bereits erwähnte Komplementarität.

Antwort des Bundesrates.

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