21.3784 · Interpellation · 2021-06-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die am Samstag, 5. Juni 2021 veröffentlichte Absichtserklärung der Finanzminister der G-7-Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Grossbritannien und die USA bestärkt die internationalen Bemühungen um einen globalen Mindeststeuersatz. Er soll sicherstellen, dass multinationale Unternehmen wenigstens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne zahlen. Peter Minder, Sprecher des Finanzdepartements liess am Wochenende verlauten, der Bund und die Kantone seien gut vorbereitet.
1. Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Kantonen konkret aus? Wie werden die Gemeinden, insbesondere die Städte miteinbezogen?
Effektive kantonale Steuersätze, die unter 15 Prozent liegen, kommen in Zukunft einem direkten und freiwilligen Verzicht auf Steuereinnahmen gleich, da in diesem Fall andere Staaten via Hinzurechnungsbesteuerung zusätzliches Einnahmen auf Kosten der Schweiz verzeichnen könnten.
2. Bis wann werden die effektiven Gewinnsteuersätze der Kantone auf mind. 15 Prozent erhöht?
3. Kann der Bundesrat bestätigen, dass es sich bei dem Steuersatz von 15 Prozent um den effektiven, nicht den nominalen Steuersatz handelt?
4. Welche Position wird die Schweiz in den anstehenden Verhandlungen in dieser Sache vertreten und inwiefern ist diese im Bundesrat und allenfalls weiteren Gremien abgestützt?
Swiss Holdings spricht in der NZZ vom Sonntag (6.6.2021) von einer "eindrücklichen Liste von Massnahmen zur Senkung des effektiven Steuersatzes", den sie mit der Verwaltung geteilt hat.
5. Von welchen Massnahmen ist dabei die Rede?
6. Unterstützt der Bundesrat die Analyse, dass entsprechende Massnahmen einen globalen effektiven Steuersatz von 15 Prozent nicht untergraben werden können?
Die Schweiz ist der wichtigste globale Standort für Rohstoffkonzerne. Die fünf umsatzstärksten Schweizer Konzerne gehören alle zu dieser Branche. Sie profitieren von umfangreichen Steuervergünstigungen. Just diese Branche ist aber von der gegenwärtigen Reform wohl kaum betroffen.
7. Wie will der Bund sicherstellen, dass der Schweizer Fiskus in Zukunft nicht noch stärker in die Abhängigkeit dieser Konzerne gerät, wenn Gewinnverschiebungen bei anderen Branchen in Zukunft nicht mehr möglich sein werden?
8. Welche inländischen Investitionen zur Steigerung der realen Wertschöpfung in der Schweiz sind geplant?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-5. Am 1. Juli 2021 hat das Inclusive Framework on BEPS der OECD mit aktuell 139 Mitgliedländern Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. Die Schweiz schliesst sich diesen im Sinn der Weiterführung der Arbeiten an und hält an ihren Vorbehalten und Bedingungen fest. Die Eckwerte sehen eine moderate Verschiebung von Besteuerungsrechten in Marktländer sowie einen globalen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent vor.
Für die Schweiz steht das Gesamtpaket der wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen für den eigenen Standort im Zentrum, die nachhaltiges Wachstum fördern sollen. Im Rahmen der multilateralen Verhandlungen setzt sie sich für einen breit akzeptierten und weltweit einheitlich angewendeten Standard ein, da dies für die Unternehmen planerische Sicherheit und die Vermeidung eines Wirrwarrs nationaler Lösungen bedeutet. Bei der Umsetzung sollen die nationalen Gesetzgebungsverfahren respektiert werden.
Eine Einigung auf multilateraler Ebene wird bis Ende Jahr erwartet. Der Bundesrat wird nach Vorliegen dieser Einigung im Kontext der OECD/G20-Arbeiten eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schweiz vornehmen und über die nationale Umsetzung entscheiden. Dabei wird er sich an der Verfassung und den strategischen Zielsetzungen der Standortattraktivität, der internationalen Akzeptanz sowie der fiskalischen Ergiebigkeit orientieren. Die Mindestbesteuerung soll sich gemäss OECD/G20 auf grosse internationale Konzerne beschränken. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die Steuern für sämtliche Unternehmen zu erhöhen.
Die OECD/G20-Vorschläge sehen einen Mindeststeuersatz vor. Zudem soll die Steuerbemessungsgrundlage international weitgehend vereinheitlicht werden. Diese wird sich voraussichtlich deutlich von der heutigen Regelung nach Schweizer Steuerrecht unterscheiden. Der Mindeststeuersatz gemäss OECD/G20 lässt sich daher nicht mit den heutigen Steuersätzen in der Schweiz vergleichen.
Der Bundesrat geht derzeit davon aus, dass er im ersten Quartal 2022 über einen koordinierten Reformplan befinden wird. Eine departementsübergreifende Projektorganisation erarbeitet derzeit die für diesen Entscheid erforderlichen Grundlagen, unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und Wissenschaft. In diesem Rahmen werden auch von der Wirtschaft eingebrachte Standortmassnahmen geprüft.
6.-7. Die Rohstoffbranche ist zweifellos ein wichtiger Wirtschaftszweig der Schweiz. Wie bei Grosshandelsunternehmen typisch übersteigt ihr Umsatz die Wertschöpfung sehr viel stärker als bei anderen Branchen. Es ist daher nicht sachgerecht, die Bedeutung des Rohstoffhandels am Umsatz zu messen. Die Wertschöpfung liefert hier ein aussagekräftigeres Bild. Daher ist auch die vermeintliche Abhängigkeit des Schweizer Fiskus von der Rohstoffbranche zu relativieren.
Der Bundesrat verfolgt keine Ziele hinsichtlich der Grösse der Rohstoffbranche oder anderer Branchen. Abgesehen von der Strukturpolitik zugunsten schwacher Branchen und wirtschaftlich benachteiligter Regionen ist die Wirtschaftspolitik des Bundesrates primär darauf ausgerichtet, der Wirtschaft günstige Rahmenbedingungen zu bieten und diese - wo nötig - zweckmässig zu regulieren. Die Wirtschaftsstruktur der Schweiz ergibt sich daher aus dem Zusammenspiel der Investitionen des Unternehmenssektors mit den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und den spezifischen Standortvorteilen der Schweiz.
8. Die Investitionen zur Steigerung der realen Wertschöpfung werden auch künftig in erster Linie vom privatwirtschaftlich organisierten Unternehmenssektor getätigt. Aufgabe des Staates bleibt es, die Investitionstätigkeit des Unternehmenssektors durch eine gezielte Verbesserung der Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Antwort des Bundesrates.