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Norwegen hat mit Grossbritannien nach dem Brexit in Rekordzeit ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Und die Schweiz?

21.3787 · Interpellation · 2021-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich hat Norwegen angekündigt, dass es mit dem Vereinigten Königreich in Rekordzeit (die Verhandlungen begannen im August 2020) ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.

In ihrer offiziellen Mitteilung erklärt die norwegische Regierung, es handle sich dabei "[...] um das umfassendste Freihandelsabkommen, das das Land je ausgehandelt hat."

Auf der Website der norwegischen Regierung steht dazu: "Das Abkommen sichert Arbeitsplätze und fördert das Wirtschaftswachstum, und es ist ein wichtiger Schritt vorwärts in unseren Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Es handelt sich um ein langfristiges Abkommen, das auch zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beitragen wird."

Der - folgerichtige - Verzicht auf das inakzeptable institutionelle Rahmenabkommen mit der EU bietet der Schweiz die Gelegenheit, neue Wege zu gehen, und zwar hin zu einer stärkeren Diversifizierung betreffend die Handelspartner, was die Abhängigkeit unseres Landes von der EU und damit die Erpressbarkeit durch Brüssel verringern würde.

Ich frage den Bundesrat:

- Wie beurteilt er das neue Freihandelsabkommen zwischen Norwegen und dem Vereinigten Königreich?

- Ist für den Bundesrat der Abschluss von Handelsabkommen mit Grossbritannien nach dem Brexit prioritär? Welche Verhandlungen sind gegenwärtig in Gang?

- Ist es die Absicht der Schweiz, im Rahmen einer Asien-Pazifik-Strategie (die dringender denn je nötig ist) den Anschluss an das transpazifische Freihandelsabkommen (CPTPP) zu beantragen und damit dem Beispiel Grossbritanniens zu folgen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Vereinigte Königreich (UK) und die drei EFTA-Länder, die auch Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind (Norwegen, Island und Liechtenstein) haben am 4. Juni 2021 ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dieses Abkommen dient dazu, die präferenziellen Handelsbeziehungen zwischen den drei EWR/EFTA-Staaten und dem UK nach dem Austritt des UK aus der EU aufrechtzuerhalten.

Das vorgenannte Abkommen verfolgt damit eine vergleichbare Funktion wie das Handelsabkommen Schweiz-UK, welches bereits am 11. Februar 2019 abgeschlossen worden war und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Anders als die Schweiz hatten die EWR/EFTA-Staaten bis Ende 2020 noch kein Abkommen über die Fortführung ihrer Handelsbeziehungen mit dem UK, weshalb sich diese Länder im Dezember 2020 kurzfristig auf eine Übergangslösung einigten. Diese provisorische Lösung wird nun durch das umfassende Abkommen ersetzt. Die Schweiz ist derzeit daran, dieses Abkommen näher zu analysieren.

2. Seit dem Abschluss des Handelsabkommens haben die Schweiz und das UK dieses bereits in mehreren Bereichen nachgeführt bzw. durch zusätzliche Übereinkünfte ergänzt.

So haben die Schweiz und das UK am 4. Januar 2021 eine Vereinbarung unterzeichnet, gemäss der das UK die Schweizer Bio-Gesetzgebung weiterhin als äquivalent anerkennt. Gleichzeitig anerkennt die Schweiz acht Zertifizierungsstellen an, die Produkte aus dem UK als Bio gemäss der EU-Bio-Gesetzgebung zertifizieren dürfen. Die Vereinbarung erlaubt eine Fortführung des Handels mit Bio-Produkten zwischen den beiden Parteien ohne Unterbruch.

Weiter einigten sich die Schweiz und das UK am 8. Juni 2021 darauf, die revidierten Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) in das Handelsabkommen aufzunehmen. Dank dieser Abkommensänderung werden die Unternehmen von moderneren Ursprungsregeln im Handel zwischen der Schweiz und dem UK profitieren.

Die Schweiz und das UK haben ebenfalls ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, AEO) abgeschlossen, welches es zertifizierten Unternehmen erlaubt, wesentliche Vorteile und Vereinfachungen im bilateralen Handelswarenverkehr zu erhalten.

Zusätzlich haben die Schweiz und das UK ein befristetes Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern (Services Mobility Agreement, SMA) abgeschlossen, welches seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet wird. Das SMA sichert der Schweiz und dem UK den gegenseitigen erleichterten Marktzugang für Dienstleistungserbringer nach dem Wegfall des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und dem UK.

In seiner "Mind the gap"-Strategie hat der Bundesrat seine Ziele bezüglich der Wirtschaftsbeziehungen mit dem UK von Anfang an darauf ausgerichtet, nicht nur die gemäss den bilateralen Verträgen Schweiz-EU zwischen der Schweiz und dem UK bestehenden Rechte und Pflichten möglichst vollständig aufrechtzuerhalten, sondern diese über das Bestehende hinaus zu erweitern ("Mind the gap Plus"; vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Motion 20.3127 Cottier). Chancen könnten sich in dieser Hinsicht etwa beim Handel mit Dienstleistungen, beim digitalen Handel, bei den Finanzdienstleistungen sowie beim Schutz des geistigen Eigentums ergeben.

Die Gespräche, die bereits im Handelsabkommen Schweiz-UK vom Februar 2019 vorgesehen sind, werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 aufgenommen. Der Ausgang dieser Gespräche wird zeigen, in welchen Bereichen beidseitiges Interesse für eine formelle Verhandlungsaufnahme besteht.

3. Der Bundesrat hat sich zur Opportunität eines CPTPP-Beitritts der Schweiz zuletzt in seiner Antwort auf die Interpellation 20.4390 Schneider-Schneiter geäussert. Dabei hat er festgestellt, dass ein Beitritt der Schweiz zum CPTPP mit grossen Herausforderungen verbunden wäre. Die grösste Schwierigkeit wäre das sehr hohe Liberalisierungsniveau des CPTPP im Bereich des Handels mit Landwirtschaftsgütern, das für die Schweiz im Rahmen des bisher in Freihandelsabkommen verfolgten Verhandlungsansatzes nicht erreichbar wäre. Der Bundesrat priorisiert deshalb zurzeit die Weiterführung von Verhandlungen mit einzelnen CPTPP-Parteien, wie Malaysia oder Vietnam, gegenüber einem CPTPP-Beitritt. Er beurteilt die Situation im Kontext aktueller Entwicklungen aber fortlaufend, insbesondere in Hinblick auf das zusätzliche Diskriminierungspotenzial, das sich aus dem Beitritt von Drittstaaten zum CPTPP ergeben könnte. Er wird die Beitrittsverhandlungen des UK deshalb eng mitverfolgen.

Antwort des Bundesrates.

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