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21.3966 · Motion · 2021-06-25

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, mit der chinesischen Regierung die Aufnahme eines Kapitels zur Einhaltung der internationalen Standards im Bereich Menschen- und Arbeitsrechte in das von China und der Schweiz unterzeichnete Freihandelsabkommen auszuhandeln.

Eine Minderheit der Kommission (Wehrli, Aebi, Büchel, Estermann, Farinelli, Giacometti, Grüter, Hess Erich, Nidegger, Pfister, Portmann, Schneider-Schneiter) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

Auf Seite 25 der China-Strategie 2021-2024 des Bundesrates ist das Ziel festgehalten, das Freihandelsabkommen (FHA) zu modernisieren, um den Zugang zum chinesischen Markt für Schweizer Unternehmen zu verbessern.

In Anbetracht der schweren Anschuldigungen gegen die chinesische Regierung scheint es heute berechtigter denn je, in ein Abkommen, das chinesischen Produkten kommerzielle Vorteile in der Schweiz verschafft, Kriterien bezüglich Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte aufzunehmen, wie dies in den jüngst unterzeichneten Abkommen der Fall war.

Das Modernisierungsziel des Bundesrates sollte deshalb auch beinhalten, im FHA ein verbindliches Kapitel zur Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte vorzusehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz und China haben 2017 gemeinsam einen exploratorischen Prozess im Hinblick auf eine Vertiefung des bilateralen Freihandelsabkommens (FHA) aufgenommen. Da keine Einigung über die zu vertiefenden Themen gefunden werden konnte, ist dieser Prozess gegenwärtig blockiert.

Im Rahmen dieses Prozesses beabsichtigt der Bundesrat China eine Modernisierung und eine gezielte Stärkung der aktuellen Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung vorzuschlagen, gestützt auf die 2019 revidierten entsprechenden EFTA-Modellbestimmungen.

Er ist jedoch der Ansicht, dass es nicht realistisch wäre, die Aufnahme eines separaten Kapitels mit zusätzlichen verbindlichen Bestimmungen zur Einhaltung der Menschenrechte in das bestehende Abkommen auszuhandeln, wie es die Motion der Kommission verlangt. Der Bundesrat hat sich zu dieser Frage bereits geäussert, zuletzt im Rahmen seiner Stellungnahme zur Interpellation 20.4510 Mazzone. Darin erinnerte er daran, dass das FHA mit China und das Zusatzabkommen über Arbeits- und Beschäftigungsfragen bereits die nötigen materiellen Elemente enthalten, um mit China einen Dialog über die Problematik der Einhaltung der Arbeitsstandards und der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Handel zu führen.

So beabsichtigt die Schweiz beispielsweise, die Problematik der Menschenrechte und der Arbeitsstandards beim nächsten Treffen im Rahmen des hochrangigen Arbeits- und Beschäftigungsdialogs mit China anzusprechen. Auch im Rahmen des Gemischten Ausschusses des FHA und über alle anderen geeigneten Kanäle werden diese Themen von der Schweiz eingebracht werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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