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21.4018 · Interpellation · 2021-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die Schweiz weder auf das Europäische Register der Kraftverkehrsunternehmen (European Register of Road Transport Undertakings, ERRU) Zugriff hat noch daran teilnimmt?

2. Wurde die Teilnahme der Schweiz an diesem Register, die eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zur Folge hätte, durch die Schweiz im Gemischten Ausschuss Schweiz-EU bereits gefordert?

3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Teilnahme der Schweiz am ERRU nicht nur im Interesse der Schweiz, sondern auch im Interesse der EU sein könnte?

4. Liegt dem Bund eine rechtliche Beurteilung der Frage vor, ob die Schweiz ihrerseits die nötigen Bestimmungen einführen könnte, um am ERRU teilzunehmen? Falls ja, was ist die Schlussfolgerung aus dieser Beurteilung?

Begründung

Am 1. Januar 2021 trat in der EU das ERRU in Kraft.

Das System ermöglicht es, Verstösse gegen Vorschriften betreffend Lenkzeiten, Fahrtenschreiber, Arbeitszeiten, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Gewichte und Abmessungen, technische Kontrollen, die Beförderung von Gefahrgut auf der Strasse, dem Zugang zum Markt und Tiertransporte zu erfassen.

In der Verordnung EU 2016/403 sind die zu erfassenden Verstösse aufgeführt.

Das System ermöglicht es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und bekämpft den unlauteren Wettbewerb, indem Unternehmen, die eine gewisse Anzahl an Verstössen begehen, sanktioniert werden, was bis zum Verlust der Transportlizenz führen kann.

Stellungnahme des Bundesrates

Das ERRU (European Registers of Road Transport Undertakings) ist ein elektronisches System, welches den Mitgliedstaaten ermöglicht, Informationen über Strassentransportunternehmen für die Durchsetzung des Strassenverkehrsrechts auszutauschen.

1. Die Schweiz ist heute nicht am ERRU angeschlossen.

2. Die Teilnahme der Schweiz am ERRU wurde mit der EU im Rahmen des Gemischten Landverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz diskutiert. Die Schweiz prüft zurzeit eine Teilnahme im Rahmen des EU-Mobilitätspakets.

3. Sowohl die Schweiz als auch die EU würden von einem Austausch auf der Grundlage des ERRU profitieren. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass ein Datenaustausch über das ERRU einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit in der EU und in der Schweiz haben kann.

4. Es liegt kein entsprechendes Rechtsgutachten vor. Die Grundlagen für den Austausch von Informationen mit der EU befinden sich im Strassenverkehrsgesetz (Art. 89o - 89t, insbesondere Art. 89t lit. e und 89t lit. f des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]) sowie im Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen vom 20. März 2009 (STUG; SR 744.10), insbesondere Artikel 9a Absatz 3 STUG. Die Ausführungsgesetzgebung für die Anpassung des Informationssystems Strassenverkehrskontrollen wird derzeit ausgearbeitet. Bei einer allfälligen Teilnahme der Schweiz am ERRU würde die Durchführungsverordnung EU 2017/1440 in das Landverkehrsabkommen (Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse vom 21. Juni 1999 [LVA; SR 0.740.72]) aufgenommen.

Antwort des Bundesrates.