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21.4073 · Motion · 2021-09-22

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, unter Einbezug der Akteure der Wertschöpfungskette und der Konsumenten, rasch die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die tierischen Eiweisse aus Schlachtnebenprodukten von Schweinen und Hühnern wieder als Futtermittel für allesfressende Nutztiere verwendet werden können.

Begründung

Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Frage der Wiederverwertung von tierischen Proteinen in der Nutztierfütterung zu prüfen (siehe 21.7737). In der EU sind die Regelungen für die Rückführung von verarbeiteten tierischen Proteinen aus Schlachtnebenprodukten von Schweinen und Geflügel in die Fütterung angepasst worden. Aufgrund der bestehenden Äquivalenz im Bereich des Veterinärrechtes, sind auch in der Schweiz die entsprechenden Anpassungen so rasch als möglich vorzunehmen und umzusetzen. Bei der Einführung des Verbotes ist die Schweiz der EU gefolgt. Daher ist auch jetzt wieder angezeigt, die Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen, damit keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Selbstverständlich muss bei der Neuregelung die Lebensmittelsicherheit gewährleistet sein.

Die Vernichtung dieser hochwertigen Proteine ist zu beenden. Die Rückführung eines möglichst grossen Teils der aus Schlachtnebenprodukten hergestellten Proteine in die Fütterung von allesfressenden Nutztieren reduziert die Importe von pflanzlichen Eiweissträgern und schont damit die Ressourcen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.