21.4208 · Motion · 2021-09-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Retouren im Versandhandel kostenpflichtig sind.
Begründung
Der Paketmarkt boomt. Durch die Wachstumsraten im Onlinehandel werden immer mehr Pakete verschickt. Ein ansehnlicher Teil der Pakete wird von den Kund*innen wieder zurückgeschickt. Bei grösseren Versandhandelsfirmen sind die Retouren oft gratis. 2019 wurde in Deutschland geschätzt, dass im Versandhandel über 28 Prozent der Pakete wieder zurückgeschickt werden (Angaben von www.retourenforschung.de ). Es ist davon auszugehen, dass in der Schweiz die Zahlen nicht darunter liegen.
Die Erhöhung der Paketmenge ist für die Postbranche erfreulich, doch sie führt zu einer ökologischen Belastung, zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und zu einer Verschwendung von Gütern, da gewisse Waren nach der Rücksendung vernichtet werden.
In einer Untersuchung wurden zwei wichtige Faktoren zur Vermeidung von Retouren genannt:
- Verbindliche Grössenangaben und Beratung
- Einführung einer Mindest- Rücksendegebühr
Im Bereich der Vereinheitlichung der Grössenangaben und Beratung ist die Privatwirtschaft in der Pflicht. Im Bereich der Rücksendegebühren ist dagegen eine gesetzliche Vorgabe sinnvoll. Eine Kostenpflicht für Retouren macht den digitalen Versandhandel ökologischer und verursachergerechter. Die Preise müssen deshalb nicht steigen, denn die Gratisretouren sind im Geschäftsmodell der Versandhäuser eingepreist.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit zunehmender Digitalisierung erfreut sich auch der Online-Handel zunehmender Beliebtheit. Insbesondere auch während der Covid-19-Pandemie konnten Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt vom Versandhandel profitieren.
Die Entscheidung, ob Retouren für die Kundinnen und Kunden kostenpflichtig sind, obliegt gemäss geltendem Recht den privaten Händlern. Die Unternehmen wägen wirtschaftlich ab, ob sie diese Dienstleistung kostenfrei anbieten. Retouren sind jedoch nicht "gratis". Die Versandkosten werden in der Regel über höhere Preise auf die Kundinnen und Kunden überwälzt. Grundsätzlich haben die Versandhändler ein betriebswirtschaftliches Interesse an möglichst wenig zurückgesandten Paketen im Verhältnis zur verkauften Ware.
Mit der Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) kommt im Strassengüterverkehr das Verursacherprinzip zur Anwendung, so dass im Schwerverkehr die Wegekosten und die Kosten zulasten der Allgemeinheit gedeckt werden. Entsprechend bestehen bereits Anreize zur Vermeidung von unnötigen Fahrten im Schwerverkehr. Mit Ablehnung der Mo. 20.4509 hat das Parlament auf die Schaffung gesetzlicher Grundlagen verzichtet, mit denen für den Lieferwagenverkehr eine Gebührenerhebung zur Anwendung des Verursacherprinzips möglich wäre.
Obwohl die Vernichtung von neuer Ware eine Umweltbelastung verursacht, ist die ökologische Gesamtwirkung der Einführung einer Mindestgebühr für Rücksendungen aus übergeordneter Sicht unklar. Tatsächlich könnte eine zusätzliche Postgebühr zu einem Rückgang der Retouren führen. Jedoch scheinen die zu erwartenden Effekte klein und es sind sogar auch Gegeneffekte denkbar. Erstens sind die Auswirkungen des Versandhandels auf die Verkehrs- und Fahrleistung im Vergleich zum absoluten Verkehrsaufkommen sehr bescheiden, wie die vom Bundesamt für Strassen in Auftrag gegebene aktuelle Studie der Beratungsfirma BSS "Auswirkungen des wachsenden Versandhandels auf das Verkehrsaufkommen" zeigt. Zweitens sind ökologische Effekte von staatlichen Massnahmen im Detailhandel aufgrund der Substitutionseffekte zwischen stationärem Handel und Online-Handel schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich gilt, dass die aufgrund des Versandhandels erhöhte Fahrleistung im Güterverkehr mit einer Abnahme im Personenverkehr einhergeht, da Konsumentinnen und Konsumenten weniger zu stationären Einkaufsmöglichkeiten fahren. Wie auch die oben genannte Studie zeigt, sind die Vorzeichen des einer Mindestgebühr für Rücksendungen Nettoeffekts unklar.
Nach Abwägung der Argumente sieht der Bundesrat keine ausreichende Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Eine solche Gebühr würde die unternehmerische Freiheit und den Konsumentennutzen angesichts der unklaren ökologischen Wirkung in unverhältnismässiger Weise schmälern. Der Bundesrat erwartet aber von den Onlineversandhändlern, dass sie die Produkte und die Grössen bestmöglich beschreiben, damit Retouren aufgrund von falschen Grössen oder fehlenden Informationen reduziert werden können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.